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Medien: Anwalt der Zeitung

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V.

Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger e. V. ist die Spitzenorganisation der Zeitungsverlage. Über seine elf Landesverbände vertritt er 320 Tageszeitungen mit einer Auflage von 20 Millionen verkauften Exemplaren sowie 14 Wochenzeitungen mit über eine Million verkauften Exemplaren. Der Verband, der seinen Sitz seit vier Jahren in Berlin hat, entstand 1954 durch den Zusammenschluss des Gesamtverbands der Deutschen Zeitungsverleger (der Organisation der Lizenzträger nach dem Zweiten Weltkrieg) und des Vereins Deutscher Zeitungsverleger, der die 1933 unterbrochene Tradition der 1894 gegründeten ersten Verlegerorganisation fortsetzte.

DIE AUFGABEN

Der BDZV tritt für die gemeinsamen ideellen und wirtschaftlichen Interessen der Verlage ein. Dazu gehören der Erhalt unabhängiger Zeitungen, das Fördern des Nachwuchses, die Pflege internationaler Beziehungen, das Führen von Tarifverhandlungen, der Eintritt für fairen Wettbewerb und die Förderung des Ansehens der Verlage in der Öffentlichkeit und deren Vertretung gegenüber Bundesregierung, Volksvertretung, Behörden und Organisationen. Der BDZV erteilt zudem Auskünfte und erstellt Rechtsgutachten in grundsätzlichen Fragen des Zeitungswesens.

DIE KÄMPFE

Kämpfe waren viele auszufechten. Schon in den 50er und 70er Jahren ging es um Konzentrationsvorgänge, die Forderung nach Marktanteilsgrenzen für Verlage, Auflagenbeschränkungen einzelner Zeitungen, Entflechtung von Konzernen und die Vergesellschaftung der Presse. Im Frühsommer 1994 weitete die 2000 wieder aufgehobene „Lex Lafontaine“ das Recht auf Gegendarstellung aus. Zugleich nahmen Beschlagnahmungen und Redaktionsdurchsuchungen zu. Der Kampf gegen Werbeverbote und gesetzliche Einschränkungen der Presse, der Einsatz für junge Leser und der Wettbewerb mit elektronischen Medien bestimmen die aktuelle Tagesordnung der BDZV-Aktivitäten. usi

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