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Medien: ARD klagt und kürzt

Verfassungsbeschwerde wegen Gebühren – Magazine verlieren Sendezeit

Mit einer Doppelstrategie will die ARD den Politiker-Einfluss auf künftige Gebührenerhöhungen zurückdrängen: Die Intendanten der neun ARD-Landesrundfunkanstalten beschlossen am Dienstag in Bremen einstimmig, einerseits in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einzulegen, um das Verfahren bei der letzten Gebührenerhöhung für verfassungswidrig erklären zu lassen. Andererseits wollen sie möglichst bald „ernsthafte Gespräche“ mit den Ministerpräsidenten der Länder führen, um „Rechtssicherheit für die Zukunft herzustellen“. Bei einem Erfolg könnte die ARD auf die Klage verzichten oder sie zurücknehmen, deutete der ARD-Vorsitzende Thomas Gruber an.

Wie mehrfach berichtet, hatte die unabhängige Gebührenkommission KEF empfohlen, die Rundfunkbeiträge um 1,09 Euro anzuheben. Die Ministerpräsidenten setzten dann jedoch durch, dass die Gebühr zum 1. April nur um 88 Cent stieg. Nach Ansicht der ARD verstießen die Länder damit gegen das Karlsruher Gebührenurteil von 1994, wonach der Gesetzgeber nur ausnahmsweise von KEF-Empfehlungen abweichen dürfe. Mit der Verfassungsbeschwerde und den Verhandlungen will der Senderverbund laut Gruber keinen Gebührennachschlag erreichen, sondern grundsätzlich klarstellen lassen, dass sich die „Verfahrensmängel“ nicht wiederholen und dass die „Staatsfreiheit“ des Rundfunks gesichert werde. Das ZDF beteiligt sich hingegen nicht an der Klage.

Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation (VPRT) hat die Anrufung des Bundesverfassungsgerichts durch die ARD „ausdrücklich begrüßt“. Das Verfahren biete die Chance in einem neuen Rundfunkurteil Vorgaben für eine konkretere Definition für den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festzuschreiben, „um ihn auf einen Verzicht auf wettbewerbswidrige kommerzielle Aktivitäten zu verpflichten“.

Trotz interner und externen Kritik beschlossen die Intendanten auch, die sechs Politik-Magazine der ARD zum Jahreswechsel von jeweils 40 bis 45 Minuten Sendezeit auf nur noch 30 Minuten zu verkürzen – eine Folge der ebenfalls in Bremen endgültig beschlossenen Vorverlegung der „Tagesthemen“ montags bis donnerstags von 22 Uhr 30 auf 22 Uhr 15. Das Wirtschaftsmagazin „plusminus“ soll von 35 auf 25 Minuten verkürzt werden. Journalistenorganisationen und der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten gegen die Beschneidungen protestiert. Auch ARD-intern war das Vorhaben stark umstritten. Bei der Intendantenkonferenz habe es jedoch nur „ein bis zwei Skeptiker“ gegeben, sagte ARD- Sprecher Rudi Küffner dem Tagesspiegel. Dabei soll es sich um die Senderchefs von WDR und SWR gehandelt haben, hieß es aus dem Umfeld der Tagung.

Nach Ansicht von ARD-Programmdirektor Günter Struve wird das neue Programmschema „allen Beteiligten gerecht“. Die „Tagesthemen“ würden durch die Vorverlegung deutlich aufgewertet, und die ARD behalte alle sechs Politikmagazine, die „in leicht komprimierter Form künftig noch mehr Zuschauer kompetent ansprechen werden“. Trotz der Verkürzung „bieten wir immer noch mehr an als irgendein anderes System auf Erden, jedenfalls in den westlichen Demokratien“, meinte Struve. Auch die Serien „In aller Freundschaft“ und „Die Kommissarin“ würden um fünf Minuten gekürzt.

Zur Vermeidung von Schleichwerbung vereinbarten die Intendanten eine besondere Schulung für jene Redakteure, die für die Freigabe von Sendungen verantwortlich sind. Sie sollen durch Beispielfilme dafür sensibilisiert werden, so genanntes „Themen-Placement“ zu erkennen. Diese Form der Schleichwerbung war kürzlich bei der ARD-Serie „Marienhof“ aufgedeckt worden. Der Fall wird zur Zeit von Wirtschaftsprüfern untersucht. Erst danach will die ARD laut Gruber über weitere Konsequenzen entscheiden. Eine andere Entscheidung fiel schon jetzt: Die Spiele der Fußballweltmeisterschaft 2006 werden von der ARD wie auch vom ZDF im Breitbildformat 16:9 übertragen.

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