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Till Lindemann, Sänger der Band Rammstein, auf der Bühne im Volksparkstadion bei einem Konzert der "Europa Stadion Tour 2022".

© picture alliance/dpa/Jens Koch

Artikel über Rammstein-Sänger von SZ und NDR: Lindemann erwirkt weitere einstweilige Verfügungen

In Berichten der „Süddeutschen Zeitung“ und des NDR wurden schwere Vorwürfe gegen den Rammstein-Sänger erhoben. Das Landgericht Hamburg hat dies nun verboten.

Den Anwälten des Rammstein-Sängers Till Lindemann sind weitere juristische Teilerfolge im Umgang mit der Verdachtsberichterstattung über ihren Mandanten gelungen. Mehrere Passagen wurden per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Hamburg untersagt, wie die Kanzlei Schertz Bergmann bekannt gab.

Konkret geht es bei den einstweiligen Verfügungen um einen Artikel der „Süddeutschen Zeitung“ und einen Bericht des NDR.

Den Angaben der Kanzlei zufolge wurde zum einen eine Passage eines SZ-Artikels von Mitte Juli untersagt. Demnach dürfe nicht der Verdacht erweckt werden, Lindemann habe „im Februar 1996 eine Frau vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen an der Frau ohne ihre Einwilligung vorgenommen“.

Weiter hieß es, dass laut Landgericht der „erforderliche Mindestbestand an Beweistatsachen“ für die Verdachtsberichterstattung fehle. Dementsprechend seien mehrere Passagen in dem Text verboten.

Auch dem NDR wurde durch den Gerichtsentscheid die Verbreitung eines Textes von Anfang Juni untersagt, in dem von sexuellen Handlungen Lindemanns mit zwei Frauen die Rede war. Der Vorwurf lautete, beide Frauen hätten dem nicht zugestimmt.

Das Landgericht Hamburg führte jedoch auch hier „das Fehlen eines für eine Verdachtsberichterstattung hinreichenden Mindestbestandes an Beweistatsachen“ an - und zwar in beiden Fällen.

Zwar habe eine Frau dem NDR eidesstattlich versichert, dem Sex mit Lindemann nicht explizit zugestimmt zu haben. Doch „das Gewicht der eidesstattlichen Versicherung sei dadurch eingeschränkt, dass die Zeugin erkläre, ihre Erinnerungen seien lückenhaft“, hieß es von der Kanzlei.

Die zweite in dem NDR-Bericht genannt Frau habe eidesstattlich versichert, dem Sex mit Lindemann zugestimmt zu haben. Dies wertet das Landgericht der Mitteilung zufolge ebenfalls im Sinne der Lindemann-Anwälte.

Weiterer Erfolg für Lindemann am Hamburger Landgericht

Bereits Ende Juli hatte das Landgericht Hamburg zugunsten Lindemanns entschieden. Damals wurden der YouTuberin Kayla Shyx bestimmte Behauptungen einige Passagen in einem Video per einstweiliger Verfügung verboten.

Dem Sänger wurde von mehreren Frauen – teils anonym – vorgeworfen, er lasse systematisch junge Fans für Sex rekrutieren. Bei Aftershowpartys soll es zu sexuellen Handlungen gekommen sein. Lindemann weist die Vorwürfe gegen ihn zurück.

Seine Anwälte verweisen auf Behauptungen in sozialen Netzwerken, Frauen seien bei Konzerten „mithilfe von K.-o.-Tropfen beziehungsweise Alkohol betäubt worden, um unserem Mandanten zu ermöglichen, sexuelle Handlungen an ihnen vornehmen zu können. Diese Vorwürfe sind ausnahmslos unwahr.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft ermittelt von Amts wegen und wegen Anzeigen von nicht beteiligten Personen „wegen Tatvorwürfen aus dem Bereich der Sexualdelikte und der Abgabe von Betäubungsmitteln“. (Tsp)

Ergänzung: Mittlerweile wurde das im Text erwähnte Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft mangels hinreichenden Tatverdachtes nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

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