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Medien: Der Wahnsinn GEZ

Gebühren für ein verpacktes Radio im Discounter? Verfassungsgericht und Politik suchen Lösungen

Hin und wieder verkaufen Discounter Radios. Die Geräte sind verpackt. Sie stehen nicht zum Empfang, sondern zum Verkauf bereit. Für den Westdeutschen Rundfunk (WDR) war die Sache trotzdem klar: Die Inhaber der Supermarktketten, in diesem Falle Aldi, Plus und Kaisers/Tengelmann, müssten für je ein Radio Gebühren in Höhe der monatlichen Rate von 5,32 bezahlen. Die Discounter wehrten sich, gingen vor Gericht, bekamen recht. Der WDR ging in Berufung. Argumentation: Die Gebührenpflicht bestehe auch dann, wenn die Geräte nicht eingeschaltet würden und sogar verpackt blieben. Es komme nur auf die Möglichkeit an, diese Geräte jederzeit zum Rundfunkempfang einzusetzen. Das Oberverwaltungsgericht war anderer Meinung. Die Richter befanden am Freitag, der Inhaber einer Lebensmittelkette werde nicht dadurch zum gebührenpflichtigen Rundfunkteilnehmer, indem er seinen Kunden Radios und Fernseher nur zum Kauf anbiete – ohne sie zugleich vorzuführen.

Nächste GEZ-Attacke, auch sie datiert aus der vergangenen Woche, auch sie wurde pariert. Die Betreiber eines Sonnenstudios müssen keine Rundfunkgebühren für jeden einzelnen Lautsprecher in ihren Kabinen entrichten, hat das Verwaltungsgericht Mainz entschieden. Der Südwestrundfunk (SWR) hatte in einem Sonnenstudio sieben Kabinenlautsprecher lokalisiert und dem Betreiber rückwirkend einen Gebührenbescheid über 2160 Euro zugestellt. Dieser zog vor Gericht. Die Verwaltungsrichter hoben den Gebührenbescheid auf. Zur Begründung hieß es, dass Lautsprecher zwar als Empfangsgeräte grundsätzlich gebührenpflichtig seien, sie aber als nur ein Rundfunkgerät zu betrachten seien, wenn sie zur Verbesserung und Verstärkung des Empfangs „einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hörstelle bilden“. Schließlich schrieben die Richter dem SWR ins Stammbuch, dass der Sender laut Rundfunkgebührenstaatsvertrag auch einer lebensnahen Betrachtungsweise verpflichtet sei.

Was lebensnah, was gebührenpflichtig ist, wird noch in diesem Jahr neu austariert. Zuerst das Bundesverfassungsgericht und dann die Rundfunkkommission der Länder werden sich über das derzeitige Gebührensystem und das geltende Gebührenmodell beugen. Mit Blick nach Karlsruhe schreibt die „Süddeutsche Zeitung“, das Gericht werde „sehr bald“ über Verfassungsbeschwerden der öffentlich-rechtlichen Sender beraten und entscheiden. ARD, ZDF und Deutschlandradio wehren sich dagegen, dass die Bundesländer bei der letzten Gebührenerhöhung für den Empfang von Radio und Fernsehen weniger Geld bewilligt hatten, als von der unabhängigen Kommission KEF vorgeschlagen. Vom Karlsruher Richterspruch erwarten die Ministerpräsidenten auch entscheidende Hinweise auf die Festsetzung der Gebühren.

Die Kommission selbst ist auch nicht faul. Angetrieben von den Querelen um GEZ-Gebühren für internetfähige PCs soll sie Alternativen zum jetzigen Gebührenmodell formulieren. Da ist die Quadratur des Kreises gefragt: Was ist eine gerechte Rundfunkgebühr? Jedes Modell – Haushalts-/Unternehmensabgabe oder Kopfpauschale oder Steuerfinanzierung oder Wohnungs-/Betriebsstättensteuer – produziert und provoziert neue Fragen. Die GEZ lauert schon.

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