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Medien: Die Antenne bleibt stehen!

Gericht: Mieter dürfen Sat-Schüsseln anbringen.

Vermieter können das Anbringen von Satellitenschüsseln nicht in jedem Fall verbieten. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag der Klage eines turkmenischen Ehepaares statt, das durch das Verbot sein Informationsrecht verletzt sah. Der Streit zwischen dem Paar und seiner Vermieterin muss nun vom zuständigen Amtsgericht erneut geprüft werden. Das Ehepaar lebte früher in der turkmenischen Region der Türkei und fühlt sich der Sprache und den Traditionen der dortigen Minderheit verbunden. An der Gebäudefassade ihrer Mietwohnung hatte es ohne Zustimmung der Vermieterin eine Satellitenschüssel angebracht, um ein nur über Satellit verfügbares Programm aus der Heimat zu empfangen.

Unter Hinweis auf den Mietvertrag verlangte die Vermieterin die Beseitigung der Parabolantenne. Das Amts- und das Landgericht München gaben ihr recht. Die Richter folgten der üblichen Rechtsprechung, wonach Vermieter in der Regel einen „Schüsselwald“ verbieten dürfen, wenn Kabelanschlüsse verfügbar sind. Das BVG wies diese Argumentation zurück. Ein Verbot der Satellitenschüssel werde in dem Fall „dem besonderen Informationsinteresse dauerhaft in Deutschland lebender ausländischer Staatsangehöriger“ nicht gerecht, betonte nun das Bundesverfassungsgericht. AFP

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