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Medien: Die Fünf-Prozent-Klausel

Nach dem Kauf der „Berliner Zeitung“ durch Holtzbrinck soll eine Stiftung über die Unabhängigkeit des Tagesspiegel wachen

Voraussichtlich am 22. April wird im Wirtschaftsministerium öffentlich darüber verhandelt werden, was für oder wider eine Ministererlaubnis spricht, damit der Kauf des Berliner Verlags durch die Verlagsgruppe Holtzbrinck besiegelt werden kann. Bis zum 13. Mai wird Minister Wolfgang Clement dann seine Entscheidung fällen. Diesen Weg beschritt Holtzbrinck, nachdem das Kartellamt die Übernahme verboten hatte.

Im Fokus dieses Verfahrens stehen der Tagesspiegel, der schon bisher bei Holtzbrinck erschien, und die „Berliner Zeitung“ aus dem Berliner Verlag, der bis vergangenen Sommer Gruner + Jahr gehört hatte. Holtzbrinck argumentiert, dass der defizitäre Tagesspiegel allein auf keine wirtschaftliche Grundlage zu stellen sei. Sparmaßnahmen führten unweigerlich zu einem Qualitätsverlust und damit zur Schwächung der Zeitung. Würden die Verlagsbereiche beider Blätter (Anzeigen, Vertrieb, Technik) jedoch zusammengelegt, wobei die Redaktionen voneinander getrennt blieben, hätten beide Zeitungen eine wirtschaftliche Perspektive und könnten zugleich ihre Qualität erhalten und ausbauen.

Um dies zu garantieren, hat Holtzbrinck angeboten, den Tagesspiegel- Verlag umzustrukturieren. Grundlage ist eine „Stiftungslösung zur Sicherung der Eigenständigkeit und Unabhängigkeit der Redaktion des Tagesspiegel“.

Diese Lösung sieht vor, die derzeitige Redaktion des Tagesspiegel in eine neue Firma, die Tagesspiegel-Redaktionsgesellschaft, zu überführen. Gesellschafter sind einerseits Holtzbrinck, andererseits eine Stiftung, die über die Unabhängigkeit der Redaktion wacht. Die Verlagsfunktionen übernimmt eine hundertprozentige Holtzbrinck-Firma, die Medienbetriebsgesellschaft. Sie finanziert die Redaktion und nimmt die verlagswirtschaftlichen Interessen wahr.

Die Stiftung soll aus 13 Kuratoriumsmitgliedern bestehen: Vier Vertreter kommen von den im Bundestag vertretenen Parteien, drei von Verbänden (Presserat, Gewerkschaften, Journalisten- oder Verlegerverband), drei Mitglieder werden von ARD, ZDF und einem Privatsender benannt, weitere drei von den politischen Magazinen („Spiegel“, „Stern“, „Focus“). Sollte eine dieser Institutionen oder Zeitschriften keinen Vertreter entsenden wollen, käme die jeweils nächstgrößere Institution oder Zeitschrift an die Reihe. Aufgabe der Stiftung ist es, per Veto über die Bestellung und Abberufung des Chefredakteurs mitzubestimmen, sofern künftig ein Wechsel anstünde. Zudem soll sie kontrollieren, dass der Tagesspiegel von der „Berliner Zeitung“ keine redaktionellen Inhalte übernimmt, der Tagesspiegel also eigenständig und unabhängig bleibt. Bei Zuwiderhandlungen verfügt die Stiftung über Sanktionsmöglichkeiten. Etwa, wenn Holtzbrinck die Lieferung des redaktionellen Inhalts nicht bezahlen würde oder falls doch Inhalte von der „Berliner Zeitung“ übernommen würden. In diesen Fällen kann die Stiftung Holtzbrinck aus der Redaktionsgesellschaft ausschließen oder den Tagesspiegel-Titel inklusive Abonnenten- Stamm verkaufen beziehungsweise das Blatt einstellen.

Der Vorschlag von Holtzbrinck sieht vor, dass die Dauer des Vertrags zwischen der Tagesspiegel-Redaktionsgesellschaft und der Medienbetriebsgesellschaft 20 Jahre betragen soll. Geschlossen würde der Vertrag auf Basis der aktuellen Redaktionsstärke und des Redaktionsbudgets von 2002. Die Höhe des Budgets bliebe drei Jahre lang unangetastet. Danach würde das von Holtzbrinck an die Redaktion gezahlte Budget gemäß der Anzeigen- und Auflagenentwicklung sinken oder steigen – jedoch niemals um mehr als fünf Prozent, selbst wenn sich die Konjunktur besser oder schlechter entwickeln würde.

Die Mitglieder des Kuratoriums können laut Satzung zwar von ihrem Vetorecht Gebrauch machen, um den Chefredakteur abzusetzen oder einen neuen zu berufen, sie haben ihm gegenüber jedoch kein Weisungsrecht. Auf diese Weise soll gewährleistet sein, dass die Stiftung keinen Einfluss auf die Redaktion des Tagesspiegel ausübt. Sie muss lediglich darüber wachen, dass keine Inhalte von der „Berliner Zeitung“ übernommen werden.

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