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Medien: Gericht erklärt „Cicero“-Razzia für rechtens

Bei den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Zeitschrift „Cicero“ hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft Rückendeckung vom Potsdamer Landgericht bekommen. Die Richter erklärten die Durchsuchungen bei dem Potsdamer Magazin und in der Privatwohnung des Berliner Journalisten Bruno Schirra im September 2005 für rechtens, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens.

Bei den Ermittlungen wegen Beihilfe zum Geheimnisverrat gegen die Zeitschrift „Cicero“ hat die Potsdamer Staatsanwaltschaft Rückendeckung vom Potsdamer Landgericht bekommen. Die Richter erklärten die Durchsuchungen bei dem Potsdamer Magazin und in der Privatwohnung des Berliner Journalisten Bruno Schirra im September 2005 für rechtens, sagte der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Benedikt Welfens. Wie der Tagesspiegel in Teilen seiner heutigen Ausgabe bereits berichtete, drohen dem „Cicero“-Chefredakteur Wolfram Weimer, dem Berliner „Cicero“-Autoren Bruno Schirra und dem Auslandschef der schweizerischen Zeitung „Sonntagsblick“, Johannes von Dohnányi, Anklagen. Welfens wollte das jedoch nicht offiziell bestätigen: Eine Anklageerhebung sei wie die Einstellung des Verfahrens oder die Einstellung gegen Zahlung einer Geldstrafe eine der Möglichkeiten.

Verleger- und Journalistenverbände haben eine mögliche Anklage der drei Journalisten verurteilt. „Wenn Anklage erhoben werden sollte, wäre das eine juristische Farce“, sagte der Sprecher des Deutschen Journalistenverbandes (DJV), Hendrik Zörner, dem Tagesspiegel. Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) kritisierte das Ermittlungsverfahren erneut als Angriff auf die Pressefreiheit. Beide Verbände forderten eine Gesetzesänderung, um den Straftatbestand der Beihilfe zum Geheimnisverrat für Journalisten abzuschaffen. Journalisten, die ihrer Arbeit nachgingen, dürften nicht kriminalisiert und mit Durchsuchungen der Informantenschutz nicht ausgehöhlt werden.

Denn um Informantenschutz geht es in der „Affäre Cicero“ von Anfang an. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Potsdam gingen auf eine Anzeige des Bundeskriminalamtes (BKA) zurück, das ein Leck in den eigenen Reihen nicht finden konnte. Über „Cicero“ und seinen Autoren Bruno Schirra sollte dann die Quelle ermittelt werden. Nach Ansicht der Ermittler seien in einem Artikel Schirras, den Cicero im April 2005 veröffentlichte, „schutzwürdige Informationen“ verraten worden. In dem Beitrag hatte Schirra aus einem 125-seitigen, internen Auswertungsbericht des Bundeskriminalamtes (BKA) vom 6. September 2004 über den irakischen Terroristenführer Mussab al Sarkawi zitiert.

Peter Tiede (mit dpa)

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