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Medien: Pressegesetz

Berliner Zeitungen müssen künftig Besitzverhältnisse veröffentlichen

Die Besitzverhältnisse von Berliner Zeitungen müssen künftig regelmäßig offen gelegt werden. Das beschloss das Abgeordnetenhaus am Freitag durch eine Änderung des Berliner Pressegesetzes mit den Stimmen aller Fraktionen. Sie folgten damit einem Antrag der CDU. Danach soll nun jeder Verleger die „Inhaber und Beteiligungsverhältnisse seines Verlags und seine Rechtsbeziehungen zu verbundenen Presse- und Rundfunkunternehmen“ veröffentlichen. Bei Tages- oder Wochenblättern muss die Veröffentlichung halbjährlich erfolgen.

Michael Braun, Rechts-und Medienpolitischer Sprecher der CDU sagte dazu: „Für uns geht es um Transparenz. Wir wollen durch die Offenlegungspflicht erreichen, dass der Leser weiß, wem die Zeitung gehört.“ Die Besitzverhältnisse spielten bei Kommentaren oder der Berichterstattung über bestimmte Wirtschaftsthemen schließlich eine Rolle. Sorge bereitet der Berliner CDU offenbar die finanzielle Beteiligung der SPD an einer Reihe von Zeitungen: „Der breite Leser weiß das nicht“, so Braun. kra

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