zum Hauptinhalt
Ein Mann wird am 01.01.2016 in Köln am Hauptbahnhof von Polizeibeamten abgeführt. Welcher Nationalität?

© Markus Böhm/dpa

Presserat weist Beschwerden ab: Schwarze Hände auf weißer Frau keine Diskriminierung

Die Kritik an der Berichterstattung zu den Übergriffen von Köln ist unbegründet, urteilt der Presserat. Vor allem ein Focus-Cover sorgte für Empörung.

Der Deutsche Presserat hat sämtliche Beschwerden zur Berichterstattung über die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln zurückgewiesen. Wie Geschäftsführer Lutz Tillmanns der Deutschen Presse-Agentur am Donnerstag sagte, kam der Beschwerdeausschuss in allen Fällen zu der Einschätzung, die vorgebrachte Kritik sei nicht gerechtfertigt.

Insgesamt hatten das Selbstkontrollorgan nach den zahlreichen Übergriffen auf Frauen während der Silvesternacht 31 Beschwerden erreicht.

Elf waren schon vor der Sitzung des Beschwerdeausschusses als offensichtlich unbegründet bewertet worden. Von den 20 übrigen Beschwerden bezogen sich allein 14 auf ein Titelbild des Nachrichtenmagazins „Focus“, das eine unbekleidete Frau mit mehreren dunklen Handabdrücken auf der Haut zeigte.

Empfohlener redaktioneller Inhalt

An dieser Stelle finden Sie einen von unseren Redakteuren ausgewählten, externen Inhalt, der den Artikel für Sie mit zusätzlichen Informationen anreichert. Sie können sich hier den externen Inhalt mit einem Klick anzeigen lassen oder wieder ausblenden.

Ich bin damit einverstanden, dass mir der externe Inhalt angezeigt wird. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Sie in den Datenschutz-Einstellungen. Diese finden Sie ganz unten auf unserer Seite im Footer, sodass Sie Ihre Einstellungen jederzeit verwalten oder widerrufen können.

Der Vorwurf lautete, die Darstellung sei sexistisch und rassistisch. Der Ausschuss erkannte in der Abbildung jedoch keine herabwürdigende Darstellung von Frauen. Die Darstellung überschreite auch nicht die Grenze der Diskriminierung. Die Veröffentlichung sei durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt. Daher seien die Beschwerden unbegründet. Auch sechs weitere Beschwerden zu drei Berichten über die Silvesternacht in Köln wurden als unbegründet zurückgewiesen. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false