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Caroline von Monaco. Das Urteil stärkt nach Auffassung der Experten die Medienfreiheit.

© dpa

Promis und Pressefreiheit: Prinzessin Caroline unterliegt im Streit um Urlaubsfoto

Wegen der Veröffentlichung von Urlaubsbildern in der Boulevardpresse zog Caroline von Monaco bis vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der hat jetzt ein Urteil gefällt.

Prinzessin Caroline von Monaco ist im Streit gegen die deutsche Justiz um die Veröffentlichung eines Urlaubsfoto vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof unterlegen. Der Abdruck des Fotos aus dem Jahr 2002, das die heute 55-Jährige und ihren Mann Ernst August von Hannover im Nobel-Wintersportort Sankt Moritz zeigt, verstoße nicht gegen die europäische Menschenrechtskonvention, urteilten die Straßburger Richter am Dienstag.

Prinzessin Caroline und ihr Mann hatten beklagt, dass die deutschen Gerichte die Veröffentlichung des Fotos nicht unterbunden hätten. Dadurch sei ihr Recht auf Privatleben, das in Artikel acht der Menschenrechtskonvention verankert ist, verletzt worden. Die Richter entschieden nun, es könne nicht behauptet werden, dass die Prinzessin und ihr Mann gewöhnliche Privatpersonen seien. Außerdem hätten die Beschwerdeführer keine Beweise dafür vorgelegt, dass das Foto „in einem Klima der allgemeinen Belästigung“ zustande gekommen sei. (AFP)

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