zum Hauptinhalt

Urteil: Broder siegt im Antisemitismus-Streit

Der sogenannte Antisemitismus-Streit zwischen Evelyn Hecht-Galinski und Henryk M. Broder hat einen neuen Zwischenstand.

Nach der Niederlage vor dem Landgericht Köln hat der Publizist am Dienstag in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen, wie aus einer Pressemitteilung des OLG hervorgeht. Nach der Niederlage vor dem Landgericht Köln hat der Publizist am Dienstag in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln gewonnen, wie aus einer Pressemitteilung des OLG hervorgeht. Nach der Entscheidung darf Broder über die Tochter von Heinz Galinski, des verstorbenen langjährigen Vorsitzenden des Zentralrats der Juden in Deutschland, weiter publizieren, Evelyn Hecht-Galinski gebe antisemitische Statements ab, wenn dies im sachlichen Zusammenhang mit der Diskussion über israelkritische Äußerungen erfolgt.

Henryk M. Broder hatte im Mai 2008 auf der von ihm mitbetriebenen Internetseite „Die Achse des Guten“ einen offenen Brief an WDR-Intendantin Monika Piel sowie deren Antwortschreiben veröffentlicht. Broder kritisierte, dass Evelyn Hecht-Galinski in die WDR-Radiosendung „Hallo Ü-Wagen“ zum Thema „Reden über Israel“ eingeladen worden war. „Jeder kölsche Jeck mit zwei Promille im Blut“, schrieb Broder, „würde sogar an Weiberfastnacht erkennen, dass EHG eine hysterische, geltungsbedürftige Hausfrau ist, die für niemanden spricht außer für sich selbst und dabei auch nur Unsinn von sich gibt. Ihre Spezialität sind antisemitisch-antizionistische Statements, die zurzeit mal wieder eine kurze Konjunktur haben.“ Bezogen auf das Attribut hatte Hecht-Galinski den Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Broder erwirkt, die das OLG Köln nun aufgehoben hat.

Der 15. Zivilsenat sieht im Antisemitismus-Vorwurf Broders keine unzulässige Schmähkritik, „sondern erachtet die Äußerung letztlich vom Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit als gedeckt“. Hinter der Zulässigkeit der freien Rede müsse das Persönlichkeitsrecht der Klägerin zurücktreten.

Weitere Rechtsmittel gegen das Urteil vom Dienstag sind nicht möglich. Der Streit zwischen Henryk M. Broder und Evelyn Hecht-Galinski geht aber unvermindert weiter; beim Landgericht Köln ist bereits das Hauptsacheverfahren anhängig, in dem es erneut um die beklagte Causa gehen wird.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false