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Panorama: Abschiebung: "Mehmet" will zurück

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das Berufungsverfahren im Fall "Mehmet" begonnen. Am Beginn der Verhandlung nahm in München auch der heute 16-jährige Türke teil, der als minderjähriger Serienstraftäter vor knapp zweieinhalb Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte.

Vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof hat am Dienstag das Berufungsverfahren im Fall "Mehmet" begonnen. Am Beginn der Verhandlung nahm in München auch der heute 16-jährige Türke teil, der als minderjähriger Serienstraftäter vor knapp zweieinhalb Jahren bundesweit Schlagzeilen gemacht hatte. In dem Prozess soll geklärt werden, ob "Mehmet" 1998 zu Recht in die Türkei abgeschoben wurde und ob dabei sein Alter und der grundgesetzlich verankerte Schutz der Familie ausreichend berücksichtigt wurde.

Das Verfahren findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der in München geborene Junge, der aus Datenschutzgründen "Mehmet" genannt wird, betrat das Gerichtsgebäude, ohne auf Fragen wartender Journalisten zu antworten.

Der 10. Senat des Verwaltungsgerichtshof will sein Urteil erst im Juni verkünden. Zur Teilnahme an der mündlichen Verhandlung durfte "Mehmet" für vier Tage nach München einreisen.

Der Fall des damals 14-Jährigen hatte 1998 international für Aufsehen gesorgt, weil dabei erstmals ein Kind von rechtmäßig in Deutschland lebenden Ausländern allein abgeschoben wurde. "Mehmets" Eltern blieben in München.

Der Anwalt des Jugendlichen, Alexander Eberth, sieht in der Abschiebung einen Verstoß gegen den besonderen Schutz der Familie, wie er im Grundgesetz und der Europäischen Menschenrechtskonvention verankert ist. Eberth will die Erlaubnis zur Rückkehr von "Mehmet" durchsetzen und dafür notfalls bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen.

In Eilentscheidungen hatten die Gerichte die Abschiebung im November 1998 gebilligt. Auch im so genannten Hauptsacheverfahren sah das Verwaltungsgericht München in einem Urteil vom März 2000 nachträglich keine Einwände gegen die Abschiebung. Gegen dieses Urteil hatte der VGH die Berufung wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falles zugelassen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit am Dienstag wurde damit begründet, dass bei der Verhandlung schutzwürdige persönliche Angelegenheiten des Jugendlichen zur Sprache kämen. An der Verhandlung nahmen auch "Mehmets" Eltern teil. Der Jugendliche steht während seines Aufenthalts in München unter ständiger Obhut eines Sozialpädagogen.

"Mehmet" kam in München zur Welt und wuchs dort auch auf, besitzt aber die türkische Staatsangehörigkeit. Schon vor seinem 14. Geburtstag hatte er mehr als 60 Delikte begangen - Diebstahl, Einbruch, Raub und gefährliche Körperverletzung. Doch als bis dahin noch Strafunmündiger konnte er dafür nicht belangt werden. Kurz nach seinem 14. Geburtstag verübte er erneut einen Raubüberfall und wurde deswegen zu einem Jahr Jugendhaft ohne Bewährung verurteilt. Wegen der Berufung dagegen wurde das Urteil nicht rechtskräftig. Noch aus der Untersuchungshaft wurde er am 14. November 1998 abgeschoben. Rechtsgrundlage dafür war die Entscheidung der Stadt München, seine Aufenthaltserlaubnis nicht zu verlängern.

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