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Amstetten: Anwalt: Fritzl gehört nicht ins Gefängnis

Im Inzest-Fall von Amstetten werden immer monströsere Details bekannt.

Hamburg - Im Fall Amstetten hat der Anwalt von Josef Fritzl für seinen Mandanten eine psychiatrische Behandlung statt einer Haftstrafe gefordert. „Ich glaube, mein Mandant gehört nicht ins Gefängnis, sondern in eine geschlossene Psychiatrie“, sagte der Wiener Verteidiger Rudolf Mayer „Bild am Sonntag“. Seiner Einschätzung nach sei der 73-Jährige „psychisch krank und damit unzurechnungsfähig“. Sollte ein vom Gericht bestellter Gutachter die Persönlichkeit des Täters anders einschätzen, werde er erwägen, ein eigenes Gutachten in Auftrag zu geben, kündigte Mayer an. Der Anwalt besuchte seinen Mandanten dem Bericht zufolge bisher zweimal in der Untersuchungshaft. Mayer mahnte einen fairen Prozess an und warnte davor, seinen Mandanten zu verteufeln. „Denn ich vertrete kein Monster, sondern einen Menschen. Auch wenn es für viele nicht nachvollziehbar ist“, sagte der Jurist. Er selbst habe bereits Drohbriefe erhalten, in denen stünde, er gehöre mit seinem Mandanten „in den Kerker“. Mayer betonte zudem, dass sein Mandant den Inzest mit seiner Tochter zugegeben und außerdem gestanden habe, sie eingesperrt zu haben.

Immer mehr grausige Details kommen ans Licht. Wie der Chef der niederösterreichischen Kriminalpolizei, Franz Polzer, am Sonntag bestätigte, hat Fritzl seine Tochter E. im August 1984 in den Keller seines Hauses gelockt und sie mit Handschellen an einen Pfosten des von ihm gebauten Verlieses gefesselt. Später hielt er die damals 18-Jährige monatelang an einer Leine, damit sie auf die Toilette gehen konnte. Wie „spiegel-online“ und österreichische Medien am Wochenende berichteten, blieb E. Fritzl bis 1993, also fast zehn Jahre lang, im einzigen Kellerraum des Verlieses eingesperrt, bis ihr Vater den Kerker erweiterte.

E., die jetzt mit ihren Kindern und ihrer Mutter (68) in einer Klinik psychologisch betreut wird, sagte bei ihrer Vernehmung aus, ihre Mutter habe von den Verbrechen nichts gewusst.

Kripochef Polzer bedauerte das Bekanntwerden der Details als „Indiskretionen“, die aus den Befragungsprotokollen des Opfers stammten. Er befürchte jetzt weitere sogenannte „Enthüllungen“ von Einzelheiten aus dem Leben der Opfer in Fritzls Verlies. Legal hätten nur das Landeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft sowie der Anwalt des Beschuldigten Einsicht in die Protokolle gehabt.

Der Gesundheitszustand der 19-jährigen Tochter des Inzest-Opfers E., die seit zwei Wochen im künstlichen Koma liegt, hat sich nach Angaben der Ärzte inzwischen „stabilisiert“. Sie liegt weiter auf der Intensivstation. AFP/dpa

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