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Auslieferungsverfahren: Polanski kommt so schnell nicht frei

Roman Polanski kann nicht mit einem baldigen Ende seines Hausarrests im Schweizer Prominentenort Gstaad rechnen. Dem in Polen geborenen Filmemacher („Der Pianist“) wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und dann Sex mit ihr gehabt zu haben.

Bern  -  Das Auslieferungsverfahren wird nach Angaben der Schweizer Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf „mehrere Monate bis ein Jahr“ dauern, wie sie der Sonntagszeitung „Le Matin dimanche“ sagte. Der 76 Jahre alte Filmemacher könnte nach einer Auslieferungsentscheidung des Bundesamts für Justiz noch in Berufung gehen.

Dem in Polen geborenen Filmemacher („Der Pianist“) wird vorgeworfen, 1977 eine 13-Jährige mit Drogen gefügig gemacht und dann Sex mit ihr gehabt zu haben. Er bekannte sich damals schuldig und verbrachte 42 Tage in psychiatrischer Verwahrung, floh dann aber am Tag vor der offiziellen Strafverkündung aus Angst vor einer Haftverlängerung nach Frankreich und betrat die USA seitdem nie wieder. Der Regisseur wurde am 26. September 2009 aufgrund eines US-Haftbefehls bei der Einreise in die Schweiz verhaftet. Gegen Bezahlung einer Kaution und unter Einhaltung weiterer Auflagen wurde er Anfang Dezember mit einer Fußfessel versehen in seinem Chalet in Gstaad unter Hausarrest gestellt. Am 22. Januar lehnte ein Richter in Los Angeles einen Antrag von Polanskis Anwälten auf Verurteilung in Abwesenheit ab. Sofern Polanski an die USA ausgeliefert wird, muss er also persönlich vor der US-Justiz erscheinen. dpa

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