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Panorama: Berliner "Hassprediger" muss Deutschland verlassen

Wegen Hetzreden muss ein türkischer Geistlicher Deutschland verlassen. Das Berliner Oberverwaltungsgericht wies heute die Beschwerde des früheren Predigers einer Kreuzberger Moschee gegen seine Ausweisung ab.

Berlin (22.03.2005, 16:18 Uhr) - Der seit 1971 in Deutschland lebende Türke habe durch die Billigung terroristischer Straftaten das friedliche Zusammenleben erheblich gestört, urteilte das Gericht. Der Imam wollte vorläufigen Rechtsschutz erreichen. Die Entscheidung kann laut Gericht nicht mehr angefochten werden.

Nach Angaben der Innenverwaltung hat der Geistliche über seinen Anwalt angekündigt, Deutschland jetzt freiwillig zu verlassen. Er werde sich dazu in den nächsten Tagen bei der Ausländerbehörde melden.

Die Berliner Ausländerbehörde hatte dem 59-Jährigen vorgehalten, auf einer Kundgebung der türkischen Extremistenorganisation Milli Görüs islamische «Märtyrer» in Jerusalem und im Irak verherrlicht zu haben. Mit einer Freitagspredigt Anfang November 2004, in der sich der Vorbeter abfällig über die Deutschen äußerte, habe er dann innerhalb weniger Monate ein weiteres Mal den gesellschaftlichen Frieden und damit den Grundkonsens des Zusammenlebens religiös und ethnisch verschiedener Bevölkerungsgruppen gefährdet. Nach Bekanntwerden der Vorwürfe hatte die Islamische Föderation den Prediger suspendiert. (tso) ()

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