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Club Santika

© AFP

Brandkatastrophe: Besitzer des ausgebrannten Clubs in Bangkok soll vor Gericht

Noch sind die Ursachen für den Großbrand in einem Bangkoker Club ungeklärt, doch offenbar muss sich der Besitzer der Diskothek vor Gericht verantworten. 59 Menschen starben an Neujahr, als im zweiten Stock des Clubs Feuer ausbrach.

Nach dem Großbrand in einem Nachtclub in Bangkok, bei dem am Neujahrsmorgen 59 Menschen starben, wollen die thailändischen Behörden den Besitzer des Clubs anklagen. Die Polizei kündigte am Freitag an, der Mann werde vor Gericht gestellt, weil er junge Leute unter 20 Jahren in den populären Club Santika gelassen habe.

In den Krankenhäusern wurden nach Behördenangaben inzwischen 40 der 59 Toten identifiziert. Von den insgesamt mehr als 240 Verletzten befänden sich noch 51 in Kliniken, unter ihnen 12 Ausländer. Zu ihnen sollen nach Angaben eines Polizeisprechers auch Deutsche zählen.

Die Ermittlungen zur Ursache des während einer Silvesterfeier ausgebrochenen Brandes dauerten unterdessen an. Mögliche Ursachen seien ein Kurzschluss oder ein kleines Feuerwerk, das in dem Club entzündet worden war.

Ein Hinterausgang war nur dem Personal bekannt

Überlebende des Infernos berichteten, der Brand sei während eines Feuerwerks im zweiten Stock des Clubs ausgebrochen. Plötzlich sei in dem Club das Licht ausgegangen und die Leute hätten "Feuer" geschrien, sagte Thanawut Santhong, der bei dem Unglück drei Freunde verlor, der "Bangkok Post". Die gerade noch fröhlich Feiernden hätten gekreischt, sich gegenseitig geschubst und gestoßen und seien übereinander hinweggestiegen, um ins Freie zu gelangen, während von der Decke brennende Teile auf Haare und Kleidung der Flüchtenden regneten.

In panischer Angst hätten viele der etwa 1000 Gäste versucht, sich vor den Flammen in Sicherheit zu bringen. Die Opfer des Feuers starben durch Rauchvergiftung, andere wurden im Gedränge zu Tode gequetscht. Laut Feuerwehr gab es kaum Ausgänge, die Fenster in den Obergeschossen waren zudem vergittert. Ein Hinterausgang war nur dem Personal bekannt.

Nach Angaben eines Polizeisprecher hatte der Nachtclub seit 2004 keine polizeiliche Betriebsgenehmigung. Da die Besitzer juristisch dagegen vorgingen, durfte der Club mit Erlaubnis eines Verwaltungsgerichts jedoch weiter offenbleiben. (nis/dpa/AFP)

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