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Panorama: Caroline und kein Ende (Kommentar)

Wie traurig wäre das deutsche Leben ohne die Mitglieder der europäischen Fürstenfamilien. Traurig aber auch das Rechtsleben.

Wie traurig wäre das deutsche Leben ohne die Mitglieder der europäischen Fürstenfamilien. Traurig aber auch das Rechtsleben. Früher, als der preußisch-deutsche Kronprinz noch lebte, verstand sich die Hohenzollern-Familie zu feierlichen Anlässen auf große Auftritte, bei denen sie sich nicht oft genug abbilden lassen konnte. Gab es aber auf dem Wümmehof, wo Louis Ferdinand wohnte, Familienkrach, über den die Presse berichtete, da bekamen die Gerichte Arbeit. Um die Preußen-Familie ist es stiller geworden - aber nun haben wir die fürstliche Familie in Monaco umso lieber. Und wir können sicher sein, dass ihr das Geld zum publikumswirksamen Prozessieren nicht ausgeht.

Gestern erst verkündete das Bundesverfassungsgericht ein weiteres - und man muss sagen: sehr abgewogenes, aber keineswegs sensationelles - Urteil, bei dem die Prinzessin Caroline allerdings nicht ganz auf ihre Kosten kam. 1993 hatte die Illustrierte "Bunte" mehrere Fotos veröffentlicht, auf denen man die Prinzessin meist alleine sehen konnte: hoch zu Ross, auf dem Weg zum Markt, auf einem Feldweg radelnd oder mit anderen in einem Wirtshaus. Dreimal war sie auch mit ihren Kindern zu sehen. Alle diese Fotos wollte sie gerichtlich verbieten lassen. Aber 1995 wies der Bundesgerichtshof die Klage ab: die Bilder berührten nicht die geschützte Privatsphäre, denn sie seien an öffentlichen Orten aufgenommen, die jedermann zugänglich seien.

Das Verfassungsgericht hat diese Ansicht bei den Bildern gutgeheißen, auf denen Caroline alleine oder mit anderen Personen zu sehen war, aber das Urteil des Bundesgerichtshofs wegen der drei Fotos aufgehoben, die auch die Kinder der Prinzessin zeigten - darüber soll der Bundesgerichtshof nun noch einmal entscheiden und berücksichtigen, dass die "Schutzposition" Carolines "im Fall des familiären Umgangs mit ihren Kindern durch Artikel 6 des Grundgesetzes verstärkt wird". Dieser Artikel 6 sagt: "Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung".

Es gibt schon seit Jahrzehnten keinen Streit mehr darüber, dass auch "Personen des öffentlichen Lebens", die so genannten Personen der Zeitgeschichte, ein geschütztes Privat- und Intimleben haben dürfen, haben sollen. Aber ebenso viele Jahrzehnte ist es im Einzelfall schwierig, die Grenze zu bestimmen, an der die Unzulässigkeit beginnt. Maßstab ist, "ob der Einzelne eine Situation vorfindet oder schafft, in der er begründetermaßen und somit auch für Dritte erkennbar davon ausgehen darf, den Blicken der Öffentlichkeit nicht ausgesetzt zu sein." Wer sich unter vielen Menschen befindet, kann solche Lokalitäten nicht "in seine Privatsphäre umdefinieren", wie das Gericht gestern zu Recht befand. Deshalb hat es die Fotos ohne die Kinder Carolines unbeanstandet passieren lassen und dem Bundesgerichtshof zugestimmt.

Der aber soll sich nun der Bilder mit den Kindern noch einmal annehmen, denn der Bereich, in dem sie sich frei von öffentlicher Beobachtung fühlen und entfalten dürfen, müsse umfassender geschützt sein als derjenige Erwachsener, denn Kinder bedürften "eines besonderen Schutzes, weil sie sich zu eigenverantwortlichen Personen erst entwickeln müssen" - das gebiete jener Artikel 6 des Grundgesetzes. Wenn sich die Eltern mit ihren Kindern aber bewusst und gewollt in die Öffentlichkeit begeben, können sie für die Kinder nicht mehr Rechte als für sich selber in Anspruch nehmen, denn es fehlt "an den Voraussetzungen der örtlichen Abgeschiedenheit".

In Wahrheit ist in Karlsruhe also noch alles offen - und die Blätter, die uns immer so reichlich mit Berichten und Bildern aus dem Leben der besseren oder gar fürstlichen Herrschaften versorgen, um unsere dringendsten Informationsbedürfnisse zu befriedigen, haben ebenso wenig Grund zum Jubel wie die Prinzessin. Nun wird der Bundesgerichtshof noch einmal entscheiden, und wenn Caroline auch dieses Urteil nicht gefällt, könnte es sehr wohl sein, dass auch die Verfassungsrichter noch einmal entscheiden müssen. Für eine Pressekonferenz des Anwalts der Prinzessin sind alle diese Urteile allemal gut genug.Der Autor ist Experte für Medienrecht und vertritt als Anwalt seit Jahren viele Zeitungen, Zeitschriften, Autoren und Pressegeschädigte.

Heinrich Senfft

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