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Panorama: Der Sprengsatz war defekt

Dresdner Bombenleger vor Gericht – beinahe hätte es eine Katastrophe gegeben

Dresden Minutenlang hat sich am Mittwochmorgen der mutmaßliche Bombenleger vom Dresdner Hauptbahnhof, Ulrich Vogel, dem Blitzlichtgewitter der Pressefotografen gestellt. Der 63-Jährige muss sich vor dem Landgericht um das wohl spektakulärste Verbrechen in der sächsischen Landeshauptstadt seit der Wende verantworten.

Ihm werden mehrfacher versuchter Mord in Tateinheit mit schwerer räuberischer Erpressung und versuchter Sprengstoffexplosion vorgeworfen sowie ein Verstoß gegen das Waffengesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz und das Sprengstoffgesetz.

Der Angeklagte, der das Geschehen in dem mit nur wenigen Zuschauern gefüllten Gerichtssaal fast reglos verfolgte, verweigerte Angaben zur Sache und zur Person. Er hatte die Tat gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Als Motiv hatte er Schulden genannt.

Der Prozess ist auf zwölf Verhandlungstage bis August geplant.

Der gelernte Werkzeugmacher soll am 6. Juni 2003 eine „scharfe“ Kofferbombe auf einem Bahnsteig abgestellt haben, die laut einem Gutachten nur wegen eines technischen Defekts nicht detonierte. Die Zünder waren durch einen Stromkreis verbunden, den der Angeklagte vor Abstellen des Koffers betätigt habe. „Bei einem Schluss des Kontaktes wäre es zur Explosion gekommen“, sagte die Staatsanwältin.

Damit habe Vogel seiner Geldforderung Nachdruck verleihen wollen, die er in acht Briefen zwischen dem 3. März und dem 19. September an die Deutsche Bank (Frankfurt/Main) formuliert habe.

In den Schreiben habe er mit Gewalt gedroht, falls die Bank ein von ihm erdachtes Gewinnspiel nicht in einer Zeitung initiiere. Dabei hatte er sich selbst und von ihm begünstigte Personen als Gewinner festgelegt, sagte die Staatsanwältin. Die Summe lag zwischen 50 Millionen und 112 Millionen Euro, sagte Alexander Silix vom Landeskriminalamt (LKA) Sachsen als Zeuge.

Der Mann habe sich auf Kosten anderer bereichern wollen und billigend den Tod von Menschen in Kauf genommen, hieß es in der Anklage. Laut LKA war Mitte September 2003 die Datei nach ähnlichen Fällen durchsucht worden. „Wir fanden 92 Fälle mit 102 Straftätern, von denen aber nur einer in der von uns eingegrenzten Region wohnte“, erklärte er. Dessen Name habe mit dem Bürgerhinweis übereingestimmt.

Vogel wurde am 21. September festgenommen. Silix bestätigte vor Gericht zudem, dass an Koffer und Bombenteilen eine zweite, von einem Mann stammende DNA-Spur genommen worden sei, die nicht zugeordnet werden konnte.

Laut Staatsanwaltschaft ist ungeklärt, ob der Angeklagte Mittäter hatte. Bei einer Verurteilung liegt das Strafmaß laut Staatsanwaltschaft zwischen fünf Jahren und lebenslanger Haft. dpa/ddp

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