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Abfangjäger der Bundesluftwaffe.

© dpa

Deutschland: Abfangjäger waren startklar, eine Boeing 777 herunterzuholen

Eine Boeing 777 über Deutschland hatte 22 Minuten lang keinen Funkkontakt. Fluglotsen alarmierten die Luftwaffe, die aber nicht zum Einsatz kam, weil sich die Piloten gerade noch rechtzeitig meldeten. Für einen Abschuss hätte es keine rechtliche Grundlage gegeben.

Die deutsche Luftwaffe sowie Abfangjäger in Polen waren alarmiert, als eine indische Boeing 777 über dem deutschen Luftraum 22 Minuten lang keine Antwort auf die Kontaktaufnahme durch deutsche Fluglotsen gab.

Die Piloten hatten die Kopfhörer abgesetzt

Es ist ein unglaublicher Vorgang. Fünf Tage nach dem spurlosen Verschwinden des Malaysia Airlines-Fluges MH370 ist eine andere Boeing 777 für einen Zeitraum von 22 Minuten ohne Funkkontakt quer über Deutschland geflogen. Bevor vorsorglich alarmierte Abfangjäger starten konnten, wurde die Verbindung wieder hergestellt. Die Piloten hatten ihre Kopfhörer abgesetzt und deshalb die immer aufgeregteren Funksprüche der Fluglotsen nicht gehört.

Ein Sprecher der Deutschen Flugsicherung bestätigte den Vorfall gegenüber dem Tagesspiegel. Die Boeing 777-300 der indischen Jet Airways befand sich auf dem Flug 9W117 von London nach Mumbai und war um 23.01 Uhr bei Enschede in den deutschen Luftraum eingeflogen. Da sie sich in Höhe von rund 10 000 Metern im oberen Luftraum bewegte, wurde sie von den Eurocontrol-Lotsen im Kontrollzentrum Maastricht betreut, doch plötzlich reagierte die Besatzung nicht mehr auf die Funksprüche am Boden.

Bisher darf in Deutschland eine Maschine nur abgeschossen werden, wenn keine Passagiere an Bord sind

Die Lotsen verständigten daraufhin das Nationale Lage- und Führungszentrum für die Sicherheit im Luftraum in Kalkar. Dort arbeiten rund um die Uhr Vertreter von Luftwaffe, Bundespolizei und Flugsicherung, um mögliche terroristische Bedrohungen durch zivile Flugzeuge abzuwehren. Im Zweifelsfall werden Abfangjäger der Alarmflotte alarmiert, um ein verdächtiges Flugzeug zu identifizieren und nötigenfalls zur Landung zu zwingen. Ein Abschuss wäre nach deutschem Recht nur dann zulässig, wenn sich keine Passagiere an Bord befinden. Auch darüber müsste bisher das gesamte Kabinett entscheiden. Die Bundesregierung plant derzeit eine Verfassungsänderung, um die Entscheidung allein dem Verteidigungsminister zu überlassen.

Die Piloten reagierten gerade noch rechtzeitig, bevor die Abfangjäger starteten

Die Boeing mit dem Kennzeichen VT-JEG überquerte nach Tagesspiegel-Recherchen die Bundesrepublik in West-Ost-Richtung auf einer Route, die vorbei an Bielefeld, Hildesheim, Oschersleben, Wittenberg und Finsterwalde führte. Um 23.23 Uhr reagierten die Piloten dann wieder auf die Funksprüche. Nach einem Bericht der Zeitung Indian Express, der sich auf eine Untersuchung der indischen Generaldirektion für Zivilluftfahrt bezieht, hatten sie ihre Kopfhörer abgesetzt und vergessen, den Lautsprecher des Funkgerätes einzuschalten.

Nato-Piloten in Polen waren startklar

Weil die Maschine planmäßig Kurs auf Polen hielt, hatten die deutschen Militärs bereits ihre dortigen Nato-Kollegen verständigt. Polnische Abfangjäger wurden nach Informationen des Tagespiegel bereits startklar gemacht, hoben dann aber nicht mehr ab, da sich die Piloten gemeldet hatten. Gegen 23.45 Uhr verließ die Boeing nördlich von Görlitz den deutschen Luftraum.

Welche Änderung die Bundesregierung plant

Die Bundesregierung will den Abschuss von Flugzeugen erleichtern, die von Terroristen als Anschlagswaffe eingesetzt werden. Um für einen solchen Ausnahmefall gewappnet zu sein, wolle die Koalition den Grundgesetzartikel 35 ändern, bestätigte am Dienstag das Bundesinnenministerium einen Bericht von „Spiegel Online“. Der Verteidigungsminister oder die -ministerin solle demnach im Alleingang einen Einsatzbefehl geben können. Nach bisheriger Rechtslage kann nur die Bundesregierung als Ganzes über den Einsatz militärischer Mittel zur Terrorabwehr im Inland entscheiden. Diese Regelung geht auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2013 zurück.

Die im Luftsicherheitsgesetz für Eilfälle vorgesehene alleinige Entscheidungsbefugnis des Verteidigungsministers hatten die Richter damals für nichtig erklärt. Zuvor hatte Karlsruhe im August 2012 entschieden, dass unter strengen Auflagen Einsätze der Bundeswehr im Inland erlaubt seien.

In der Praxis war seit dem Urteil ein Einsatz von Kampfjets gegen entführte Flugzeuge nahezu ausgeschlossen: Für eine Befassung des gesamten Kabinetts mit dem Einsatz gegen ein von Terroristen entführtes Flugzeug wäre im Ernstfall kaum genügend Zeit gegeben.

"Wir müssen diese Lücke schließen“, sagte Innen-Staatssekretärin Emily Haber in Berlin. In der Sache sei das Vorhaben der großen Koalition aber „nichts Neues“. Die Koalition reagiere damit auf das Karlsruher Urteil vom vergangenen Jahr.

"Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung"

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), sagte zu „Spiegel Online": „Bei akuter Gefahr bleiben nur Minuten für eine Entscheidung. Die Einberufung einer Kabinettssitzung ist da praktisch unmöglich.“ Das Bundesverfassungsgericht hatte sein Urteil auf Artikel 35 des Grundgesetzes bezogen. Dort ist bislang festgelegt, dass bei Naturkatastrophen oder Unglücksfällen nur „die Bundesregierung“ den Streitkräfteeinsatz zur Unterstützung der Länderpolizeien befehlen darf. Diese Vorgabe will die große Koalition nun ändern, um die Einsatzentscheidung in Eilfällen dem Verteidigungsminister oder der -ministerin zu überlassen.

Die Neuregelung könnte es nach Informationen von „Spiegel Online“ dem Minister oder der Ministern ermöglichen, in alleiniger Entscheidung Kampfjets aufsteigen zu lassen, um ein entführtes Flugzeug abzudrängen oder mit Warnschüssen zur Landung zu zwingen. Befänden sich in einer Maschine oder einem Kleinflugzeug ausschließlich Terroristen, wäre als letztes Mittel der Gefahrenabwehr auch ein Abschuss denkbar.

Für die Änderung des Grundgesetzes sind Zwei-Drittel-Mehrheiten in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Im Bundestag verfügt Schwarz-Rot über eine solche Mehrheit. Die Frage eines Militäreinsatzes im Inland gegen Terrorgefahr hatte seit den Anschlägen vom 11. September 2001 in den USA immer wieder für Streit unter den Parteien in Deutschland gesorgt. (mit AFP)

Rainer W. During

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