zum Hauptinhalt
Erteilt Ratschläge zur Finanzkrise. Dominique Strauss-Kahn.

© REUTERS

DSK: Für Strauss-Kahn wird es langsam eng

Frankreichs Justiz wirft ihm eine tragende Rolle bei Callgirl-Partys vor und in New York beginnt der Zivilprozess um die mutmaßliche Vergewaltigung des Zimmermädchens.

Nun trifft es Dominique Strauss-Kahn doch noch. In New York beginnt am heutigen Mittwoch das Zivilverfahren um die mutmaßliche Vergewaltigung eines Zimmermädchens. Vor allem aber in Frankreich wird es jetzt eng für ihn. Bis zuletzt mochte der ehemalige Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), der inzwischen wieder auf Vortragsreisen Ratschläge zur Finanzkrise erteilt, gehofft haben, dass er nach den Sexskandalen des vergangenen Jahres auch die sogenannte Carlton-Affäre einigermaßen übersteht. Das erwies sich als Irrtum. Jetzt wurde gegen den 62-jährigen Politiker, der vor einem Jahr noch als Hoffnungsträger der französischen Sozialisten für die bevorstehende Präsidentschaftswahl galt, ein sogenanntes richterliches Untersuchungsverfahren wegen „organisierter Zuhälterei in schweren Fällen“ eröffnet. In der nach einem Hotel der nordfranzösischen Stadt Lille benannten Affäre, die vor einem Jahr bekannt wurde, geht es um Sexpartys mit Callgirls, die mit Strauss-Kahn befreundete Unternehmer für ihn in Brüssel, Paris und Washington organisiert haben sollen.

Bei den Ermittlungen der Polizei, die ihn dazu im Februar im Auftrag der Staatsanwaltschaft von Lille verhörte, hatte Strauss-Kahn darauf bestanden, dass er nichts davon gewusst habe, dass die an den Partys teilnehmenden Frauen Prostituierte gewesen seien. In Frankreich sind Prostitution und Verkehr mit Prostituierten nicht strafbar, wohl aber Zuhälterei. Nach achtstündiger Vernehmung, in der Strauss-Kahn zu seinen Aussagen und denen anderer Verdächtiger sowie Zeugen der Affäre befragt wurde, kamen drei Untersuchungsrichter zu dem Schluss, dass sich dessen Rolle bei den in Frankreich „parties fines“ genannten Orgien nicht auf die eines ahnungslosen Teilnehmers beschränkte. Vielmehr falle ihm, wie die Pariser Zeitung „Figaro“ unter Berufung auf Justizkreise berichtete, bei der Organisation ein „wichtiger Teil von Verantwortung“ zu, „der selbst über die Komplizenschaft hinausgeht“.

In ihrem Beschluss stellten die Richter Strauss-Kahn unter strenge Überwachung der Justiz. Jeder Kontakt mit den anderen acht Personen, gegen die in dieser Affäre untersucht wird, ist ihm verboten. Ebenso zu Nebenklägern, Zeugen und Presseorganen. Zur Sicherheit wurde ihm eine Kaution von 100 000 Euro auferlegt. Auf organisierte Zuhälterei steht als Höchststrafe 20 Jahre Haft. Die Eröffnung eines richterlichen Untersuchungsverfahrens ist nach französischem Recht der nächste Schritt nach einem Ermittlungsverfahren und ist ein Zwischenschritt vor der eigentlichen Anklageerhebung.

Wegen Vergewaltigung eines New Yorker Zimmermädchens muss sich Dominique Strauss-Kahn von diesem Mittwoch an vor einem Zivilgericht in der Bronx verantworten. Ein Strafverfahren am Supreme Court in Manhattan war dem 62-jährigen Franzosen wegen Zweifeln an den Aussagen der Frau erspart geblieben. Bei einem Zivilverfahren reichen auch weniger Indizien für eine erfolgreiche Verurteilung.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false