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Panorama: Ein Freispruch und zwei Opfer

Gericht entlastet TV-Moderator Türck vom Vergewaltigungsvorwurf– doch der Prozess hinterlässt bei beiden Beteiligten tiefe Spuren

Kurz bevor es endgültig vorbei ist, sagt die Vorsitzende Richterin: „Manchmal sind es Nuancen, die darüber entscheiden, ob Menschen zu Liebespaaren oder zu Tätern und Opfern werden.“ Die Nuance, um die es während der vergangenen zehn Verhandlungstage vor dem Landgericht Frankfurt ging, hat der 27. Großen Strafkammer nicht ausgereicht, um den Angeklagten Andreas Türck schuldig zu sprechen. In der Verhandlung sei „nicht mit der zu einer Verurteilung erforderlichen Sicherheit“ bewiesen worden, „ob Oralverkehr gegen den Willen der Nebenklägerin stattgefunden hat“, heißt es in der Urteilsbegründung. In dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten. Das Gericht folgt damit den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Der frühere TV-Moderator Andreas Türck nahm den Freispruch ohne sichtliche Gefühlsregung zur Kenntnis und zum Verlassen des Gerichtsgebäudes einen Seitenausgang. Das vermeintliche Opfer, Katharina B., wischte sich immer wieder Tränen aus den Augenwinkeln, während die Richterin Bärbel Stock die Begründung für den Freispruch verlas. Die Frage, warum sie während des gesamten Verfahrens die Kameras, die mitunter diffamierenden und sexistischen Zeugenaussagen, die neugierigen Blicke der Zuschauer und die ihr „kaum erträgliche“ Anwesenheit des Angeklagten im selben Raum über sich ergehen ließ, diese Frage stellt sich nicht nur die Vorsitzende Richterin.

Unklar bleibt allerdings auch nach der Urteilsverkündung, warum das Hauptverfahren im Fall Türck überhaupt eröffnet werden musste. Sowohl die Kammer als auch die Staatsanwaltschaft haben sich in ihrer Einschätzung der Nebenklägerin maßgeblich auf das Gutachten des Berliner Psychologie-Professors Max Steller gestützt. Er hält B.s Aussagen zum Geschehen für unglaubhaft und schließt nicht aus, dass sie unter dem Druck der Ermittlungsbehörden bewusst die Unwahrheit gesagt hat. Wäre es nicht möglich gewesen, den Experten früher mit Katharina B. in Kontakt zu bringen? Stock wies daraufhin, die junge Frau sei im Zwischenverfahren zu keiner weiteren „Exploration“ durch einen Psychologen bereit gewesen. Aber wäre sie auch bei dieser Haltung geblieben, wenn man ihr klar gemacht hätte, dass ihr auf diese Weise die öffentliche Hauptverhandlung vielleicht erspart bleiben könnte? Wie unabwendbar war dieser „Gang durchs Fegefeuer“ (Stock)? Die Kammer habe, so die Vorsitzende Richterin, einen „hinreichenden Tatverdacht“ gesehen. Im Übrigen kläre sich vor allem bei Sexualdelikten vieles erst in der Hauptverhandlung, „mit Schöffen und Öffentlichkeit als demokratische Instanzen“.

Und der Boulevardpresse. An ihr übte Stock massiv Kritik: „Sartres Ausspruch, ,Die Hölle, das sind die anderen’, hat hier seine Berechtigung.“ Wochenlang hatten die Medien detailliert über jedes intime Detail aus dem Leben B.s berichtet, balkenlose Bilder der Nebenklägerin veröffentlicht, ihren Drogenkonsum ebenso minutiös nachgezeichnet wie ihre amourösen Abenteuer. Stock appelierte an die Journalisten auf den Rängen, sich die „gigantische Macht“ über die sie verfügten, zu vergegenwärtigen, wenn sie über Prozessbeteiligte berichten. „Des Menschen Würde ist in Eure Hand gegeben“, mahnte die Richterin mit einem Schiller-Zitat.

Auf die Frage, ob sich sein Mandant nach dem Freispruch als Sieger fühle, sagte sein Verteidiger Rüdiger Weidhaas nach der Urteilsverkündung: „Es gibt nur Verlierer.“ Vielleicht muss man solche Sätze nach einem solchen Prozess sagen, aber sie treffen einen wahren Kern. Der Vergewaltigungsprozess gegen Andreas Türck hat nicht nur eine, sondern zwei Biografien gebrochen. Der Angeklagte und die Nebenklägerin, beide sind durch die Hölle gegangen. Pro Sieben immerhin hat Interesse an einer Zusammenarbeit mit Andreas Türck signalisiert. Die Chancen für Katharina B., die keine Anzeige erstatten wollte stehen schlechter. „Da muss man durch“, hat Staatsanwalt Wilhelm Möllers im Anschluss an sein Plädoyer auf die Frage erwidert, ob die für beide Beteiligten quälende Hauptverhandlung tatsächlich nötig gewesen sei. Er sprach vom Preis der Gerechtigkeit. Im Fall Türck wäre sie mit den richtigen Experten zur richtigen Zeit als Sonderangebot zu haben gewesen.

Karin Ceballos Betancur[Frankfurt am Main]

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