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Panorama: Ein Mörder darf nicht erben

Gericht versagte Mann das Vermögen seiner umgebrachten Ehefrau

Koblenz (dpa). Ein verurteilter Mörder kann nicht sein Opfer beerben. Das hat das Oberlandesgericht Koblenz am Freitag als letzte Instanz in einem Aufsehen erregenden Zivilrechtsstreit entschieden. In dem Fall ging es um einen Mann, der seine Ehefrau ermordet hat. Das Gericht bestätigte damit ein gleich lautendes erstes Urteil des Landgerichts Koblenz vom Oktober 2002. Der Mann sei erbunwürdig in Bezug auf den Nachlass der von ihm ermordeten Ehefrau, entschieden die Richter. Es liege eine „vorsätzliche Tötung des Erblassers“ vor. (Az. 8 U 1467/02).

In dem konkreten Fall ging es laut Justizpressestelle um einen heute 38 Jahre alten ehemaligen Bundeswehrsoldaten, der wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes an seiner schwangeren Ehefrau rechtskräftig zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden ist. Seine zur Tatzeit 29 Jahre alte Ehefrau hatte der Mann demnach am 28. Dezember 1998 zusammen mit seiner damaligen Geliebten und deren Zwillingsbruder umgebracht. Auf Grund eines kurz vor dem Mord verfassten gemeinschaftlichen Testamentes war der Mann Alleinerbe nach dem Tod seiner Ehefrau geworden.

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