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Europäische Behörden haben Samen aus Ägypten als mögliche Quelle des gefährlichen Ehec-Keims identifiziert. Ein Betrieb in Niedersachsen hat aus den Samen Sprossen hergestellt und vertrieben.

© dpa

Ermittlungen gegen Sprossenhof eingestellt: Bockshornkleesamen als Ehec-Verursacher identifiziert

Neue Erkenntnisse auf der Suche nach der Quelle des gefährlichen Ehec-Keims: Bockshornkleesamen aus Ägypten sollen die Epidemie ausgelöst haben.

Die Ursache für den Ausbruch der EHEC-Epidemie in Deutschland ist mit hoher Wahrscheinlichkeit aus Ägypten importierter Bockshornkleesamen. Aus den mit EHEC O104:H4 kontaminierten Samen seien in einem niedersächsischen Gartenbetrieb Sprossen hergestellt worden, sagte der Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit, Helmut Tschiersky-Schöneburg, am Dienstag in Berlin.

Da möglicherweise noch mit dem gefährlichen Darmkeim kontaminierte Sprossensamen im Umlauf seien, sollten weiterhin Sprossen nicht roh verzehrt werden. Noch vorhandene Sprossensamen und Samenmischungen sollten im Restmüll entsorgt werden, hieß es weiter.

Bockshornklee wird als Küchenkraut oder Würzmittel in Currygerichten und Salaten verwendet. Die EFSA erklärte, es sei nach wie vor unklar, wann das Saatgut mit Fäkalien von Menschen oder Tieren verunreinigt worden sei.

Doch es sei möglich, dass es schon bei seiner Ankunft in Europa kontaminiert gewesen sei. Um sicher zu gehen, ordnete die EU an, alle seit 2009 eingeführten und noch vorhandenen Bestände der Samen zu vernichten.

Keine Anhaltspunkte für Kenntnisse zu belasteten Sprossen

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg stellte unterdessen ihre Ermittlungen wegen der belasteten Sprossen aus dem Betrieb im niedersächsischen Bienenbüttel ein. Es habe keine Anhaltspunkte dafür gegeben, dass der Geschäftsführer des Biohofs frühzeitig Kenntnis über die Verunreinigung der Sprossen hatte und sie dennoch vertrieben habe, teilte ein Sprecher mit.

Da die Verantwortlichen des Hofes die gesetzlichen Anforderungen an Lebensmittelunternehmer erfüllt hätten und es keine Verpflichtung zur Überprüfung auf EHEC-Erreger gebe, sei ihnen weder vorsätzliches noch fahrlässiges Verhalten vorzuwerfen. Ein Bürger aus Münster hatte gegen den Sprossenhof eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Tötung und gemeingefährlicher Vergiftung gestellt.

Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts ist jedoch noch mit weiteren Erkrankungen und Ausbrüchen durch den Erreger zu rechnen. Die Infektionen könnten von Mensch zu Mensch oder durch Lebensmittel übertragen werden, die durch Erkrankte kontaminiert wurden. (dapd/rtr)

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