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Panorama: Europäischer Gerichtshof verurteilt Großbritannien für Verstoss im Bulger-Mordprozess

Großbritannien hat mit dem Aufsehen erregenden Prozess gegen die damals zehn Jahre alten Mörder des kleinen James Bulger gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag gefällten Urteil.

Großbritannien hat mit dem Aufsehen erregenden Prozess gegen die damals zehn Jahre alten Mörder des kleinen James Bulger gegen das Grundrecht auf ein faires Gerichtsverfahren verstoßen. Zu diesem Schluss kommt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in einem am Donnerstag gefällten Urteil. Die Straßburger Richter wiesen die britische Regierung an, den beiden Klägern umgerechnet rund 150 000 Mark für die Gerichtskosten zu erstatten. Die Straßburger Richter stellten einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest. Auf Grund ihres Alters hätten die Jungen nicht "wirklich am Gerichtsverfahren teilnehmen" können.

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