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Fall Stephanie: Haftbefehl gegen Entführer erlassen

Gegen den mutmaßlichen Entführer der 13-jährigen Stephanie aus Dresden ist Haftbefehl erlassen worden. Der vorbestrafte Sexualstraftäter soll das Mädchen fünf Wochen lang in seiner Wohnung festgehalten und missbraucht haben.

Dresden - Dem 35-Jährigen werde schwerer sexueller Missbrauch von Kindern sowie Freiheitsentzug vorgeworfen, sagte der Sprecher der Dresdner Staatsanwaltschaft, Christian Avenarius. Der Mann habe sich zu den Vorwürfen noch nicht geäußert und werde noch von einem Psychiater begutachtet. Die Staatsanwaltschaft werde sich dafür einsetzen, dass der Mann nie wieder auf freien Fuß komme.

Unterdessen wurden weitere grausame Einzelheiten des Verbrechens bekannt. Der Verdächtige habe das Mädchen, wenn er das Haus verließ, geknebelt in eine Kiste gesperrt, sagte Avenarius. Er deutete an, dass der arbeitlose Anlagenbauer auch mit dem Kind das Haus verlassen habe. Dabei sei es dem Mädchen gelungen, Zettel mit Hilferufen auf der Straße abzulegen. Ein Passant hatte am Mittwoch einen der Zettel gefunden und die Polizei verständigt.

Nach bisherigem Stand der Ermittlungen hatte der 35-Jährige die Schülerin am Morgen des 11. Januar in sein Auto gezerrt. Danach habe er sie in seine nur wenige hundert Meter vom Elternhaus des Mädchens entfernte Wohnung gebracht.

Der Mann hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft bis 2002 eine Haftstrafe von drei Jahren und vier Monaten wegen Missbrauchs Minderjähriger abgesessen. Er sei vorzeitig entlassen worden und habe seine Bewährungszeit, die bis Ende 2005 ging, ohne Beanstandungen hinter sich gebracht. Ein Sachverständigengutachten habe attestiert, dass von dem Mann keine Gefahr mehr ausgehe.

Die Polizei wies Vorwürfe, sie hätte nicht sorgfältig ermittelt, zurück. "Wir hatten keinerlei Hinweise, es war als hätte sich der Boden aufgetan und Stephanie verschluckt", sagte Sonja Krüßel von der Soko "Stephanie". Man habe bundesweit fast 900 Personen befragt. Darunter seien auch Sexualstraftäter aus dem Wohnumfeld des Mädchens gewesen. Der mutmaßliche Täter war jedoch aus dem Raster der Polizei gefallen, weil im Computer noch die Adresse, an der er zum Zeitpunkt seiner ersten Straftat gewohnt habe, gespeichert war. (tso/ddp)

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