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Panorama: Gezahlt wird sofort

Hilfsgelder sollen Geschädigte schnell erreichen

Berlin (egg/rah/itz). Die Hilfsmaßnahmen der Bundesregierung in Höhe von insgesamt 444 Millionen Euro werden in Abstimmung mit den Ländern von einem Staatssekretärsausschuss unter Leitung von Bundesinnenminister Otto Schily koordiniert. An diesem Donnerstag sitzt von neun Uhr an im Innenministerium die Task Force „Hilfe für die Krisenregion an Elbe und Donau“ zusammen. Unter Vorsitz der Staatssekretärin Brigitte Zypries soll das Prozedere ausgearbeitet werden, wie das Geld die Opfer erreichen soll. Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums summieren sich die Bundeshilfen auf das Doppelte der 1997 für die Opfer des Oder-Hochwassers zur Verfügung gestellten Unterstützung. Die Mittel sollen aus dem laufenden Bundeshaushalt erwirtschaftet werden.

Entscheidend ist, dass die Hilfen nur an jene ausgezahlt werden, die nicht gegen Hochwasser versichert sind. Hochwasserschäden sind in der Regel nicht oder nur unzulänglich über normale Versicherungen abgedeckt.

Bayern stellt neben 100 Millionen Euro für den Hochwasserschutz auch 65 Millionen Euro für die Flutopfer bereit. Das Geld für die Opfer der Hochwasserkatastrophe soll ab der nächsten Woche ausgezahlt werden. „Mit den verschiedenen Maßnahmen gehen wir bis an die Grenze der Möglichkeiten unseres Haushaltes", sagte Innenminister Günther Beckstein am Mittwoch in München. Hilfe bekommen deshalb nur besonders betroffene Bürger und Unternehmen in akuten Notlagen. Die entstandenen Schäden können dennoch nicht vollständig ersetzt werden. Haushalte mit einem nicht versicherten Gebäudeschaden bis 5000 Euro sollen mindestens 1000 Euro Soforthilfe bekommen - bis zu einem Maximalbetrag von 2500 Euro. Zusätzlich will die bayerische Regierung teilweise die Kosten für Ölschäden an Gebäuden übernehmen. Ab einem nachgewiesenen Schaden von 10 000 Euro soll ein Viertel gezahlt werden, der Höchstbetrag pro Gebäude soll 5000 Euro nicht übersteigen. Betroffene müssen ihre Anträge auf Hilfe nach dem Sofortprogramm bei ihrer jeweiligen Gemeinde bis spätestens 30. September 2002 stellen. Ziel der Behörden ist, bereits innerhalb eines Tages über den Antrag zu entscheiden. Betroffene Gewerbebetriebe sollen zinsgünstige Kredite erhalten. Dafür stellt die Staatsregierung 30 Millionen Euro bereit. In existenzbedrohenden Fällen sollen die Darlehen vier Jahre zinslos gewährt werden. Landwirte, deren Ernte zerstört wurde, können darüber hinaus mit einer Beihilfe von bis zu 50 Prozent des aktuellen Marktwerts rechnen.

In Niedersachsen hat die Regierung Hochwasserbetroffenen eine Soforthilfe von maximal 5000 Euro gewährt. Das betrifft auch Geschädigte des Hochwassers im Juli. Die Bürger müssen lediglich formlose Anträge an ihren Landkreis richten.

Der Freistaat Sachsen will den vom Hochwasser betroffenen Kommunen finanziell unter die Arme greifen. Ministerpräsident Milbradt sprach von 35 Millionen Euro, die für die kommunale Infrastruktur zur Verfügung gestellt werden sollen.

Milbradt räumte ein, dass davon nicht die gesamten Hochwasserschäden in Sachsen beseitigt werden könnten, und forderte eine gesamtdeutsche Solidarleistung. Hilfen soll es auch für die Opfer der Hochwasserkatastrophe geben. Über die Höhe dieser Hilfe sowie die genauen Modalitäten für deren Inanspruchnahme sollte auf einer Kabinettssitzung entschieden werden. Zuvor hatte das Finanzministerium steuerliche Erleichterungen für die Flutopfer angekündigt. Zu den Sofortmaßnahmen gehören Steuerstundungen ohne Stundungszinsen, eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie ein Aufschub von Vollstreckungsmaßnahmen.

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