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Panorama: Heute fällen die Richter endgültig ihr Urteil über Monika Böttcher

"Ich habe meine Kinder nicht umgebracht", hatte Monika Böttcher noch einmal beteuert, bevor sich das Frankfurter Landgericht zur Beratung zurückzog. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass der Angeklagte "das letzte Wort hat".

"Ich habe meine Kinder nicht umgebracht", hatte Monika Böttcher noch einmal beteuert, bevor sich das Frankfurter Landgericht zur Beratung zurückzog. Die Strafprozessordnung schreibt vor, dass der Angeklagte "das letzte Wort hat". Das ist keine ganz richtige Formulierung, auch nicht für das "dritte Ende" eines der spektakulärsten Strafverfahren der Nachkriegsgeschichte, hier aber ganz besonders. Denn jeder weiß: das entscheidende letzte Wort im Fall Weimar haben andere. Heute, so hat es Heinrich Gehrke, der Vorsitzende der 21. Strafkammer des Landgerichts Frankfurt (Main), angekündigt, soll das Urteil verkündet werden: Schuld- oder Freispruch.

Gesagt und geschrieben worden ist viel in diesem und vor allem über diesen Fall. Die Archive der Medien und die Akten der Justiz sind voll von Geschichten und Versionen. Fest steht wenig: zwei Kinder sind seit 13 Jahren tot. Am 4. August 1986, einem Montag, meldete die Mutter, die damals Monika Weimar hieß, ihr beiden Töchter Melanie (7) und Karola(5) als vermisst. In Philippsthal-Roerigshof, einem Ort am östlichen Rande Hessens, wird eine Großfahdung eingeleitet. Zwei Tage später findet man die Mädchen, jedes an einem anderen Parkplatz in der Umgebung. Die Ermittlungen wegen Mordverdachts beginnen, und mit ihnen eine Odyssee der deutschen Justiz.

Begleitet wird die Irrfahrt von einem Glaubenskrieg in der Öffentlichkeit. Die eine Seite sieht hier nur die rücksichtslose Verfolgung einer Unschuldigen, einen Fall von "Männerjustiz" und Anmaßung. Die andere Seite zieht gegen die Verleumdung einer sich redlich bemühenden Justiz und die Belastung eines unbeholfenen Ehemannes ins Feld. Verstärkung und Schützenhilfe erhalten die Seiten von den Medien. Später wird Reinhard Weimar einmal 20 000 DM von einem Journalisten zugesteckt bekommen, um seine Anwälte bezahlen zu können. 1993, als Monika Böttcher bereits sieben Jahre in Haft ist, strahlt der NDR eine Sendung aus, die die Seite ihres Anwalts Gerhard Strate mit seinen Argumenten gegen die Verurteilung ausführlich darstellt. Im Januar 1988 hatte das Landgericht Fulda die Mutter wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Rechtsmittel blieben erfolglos.

Strate versucht einige Jahre später beim Landgericht Gießen Tatsachen vorzubringen, die seiner Ansicht nach zeigen, dass seine Mandantin zu Unrecht verurteilt worden sei. Das Gericht lehnt es aber ab, das Verfahren wiederaufzunehmen. Der Anwalt wendet sich an das Oberlandesgericht Frankfurt (Main) und gewinnt. Monika Böttcher kommt frei und erhält ein zweites Verfahren. Doch der Freispruch, mit dem der neue Prozeß vor dem Landgericht Gießen im Juni 1997 endet, währt nicht lange. Der Bundesgerichtshof hebt die Entscheidung im November 1998 auf und ordnet ein dritte Untersuchung an, diesmal vor dem Landgericht Frankfurt (Main).

Drei Hauptverhandlungen, drei letzte Worte. Aber auch in Frankfurt, so scheint es, war nicht viel mehr zu sagen, als schon 1997 in Gießen und 1988 in Fulda. Der "Fall Weimar" ist die tragische Geschichte einer deutschen Ehe. Da heiratet eine 20jährige aus "Torschlusspanik". Auch zwei wundervolle Kinder können nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich zwei Menschen nach einigen Jahren nichts mehr zu sagen haben. 1986 geht die Ehefrau eine nach außen kaum verdeckte Beziehung zu dem amerikanischen Soldaten Kevin Pratt ein.

Es ist diese glücklichen Erfahrung, in der die Staatsanwaltschaft später das Tatmotiv sehen wird. Monika Böttcher habe ihre Kinder umgebracht, weil sie mit ihnen nicht habe aus der Ehe ausbrechen können. An dem entscheidenden Wochenende im August 1986 hatte Monika Böttcher mitansehen müssen, wie Kevin Pratt in der Diskothek einer anderen Frau Avancen machte und sie küsste. Tags darauf allerdings, am Sonntag - es ist der 3. August 1986 - unternahmen Kevin Pratt und seine Geliebte Monika Weimar zusammen mit den Kindern einen Ausflug ins Grüne, fast schon wie eine Familie. Die Kinder mochten den Amerikaner.

Doch was passierte danach? Monika Böttcher, die nach der Scheidung ihren Mädchennamen wieder annahm, hat in Frankfurt noch einmal gesagt, sie habe an diesem Sonntagabend die Kinder bettfertig bei ihrem Mann in der Wohnung zurückgelassen, um sich mit Kevin Pratt zu treffen. Spät in der Nacht sei sie heimgekommen und habe ihren Mann im Kinderzimmer weinend vorgefunden. Die Mädchen hätten leblos in ihren Betten gelegen. Sie selbst sei gelähmt gewesen, überwältigt von Schuldgefühlen gegenüber ihrem Mann. Deshalb habe sie weder die Polizei alarmiert, noch ihren Mann angegriffen und auch sonst nichts unternommen, wie etwa die Kindern ins Krankenhaus zu bringen. Vier Wochen lang habe sie gelogen und eine Entführung vorgespielt, um ihren Mann, wie sie sagte, nicht auszuliefern.

An diese sogenannte "Nachversion" glaubt die Staatsanwaltschaft nicht. Vier Zeugen haben, wenn auch nicht ohne Widersprüche, ausgesagt, die Kinder noch am Montagmorgen gesehen zu haben. Monika Böttcher war an diesem Vormittag mit dem Auto unterwegs. Die kriminaltechnische Untersuchung hat ergeben, dass die toten Kinder mit dem Auto transportiert worden waren.

Folgt das Gericht dieser "Tagversion", wird es Monika Böttcher verurteilen. Für Monika Böttchers Strafverteidigerin Ute Döpfer hat die Hauptverhandlung ganz klar nur eine einzige Sache ergeben: Zweifel. Es sei einfach nicht möglich, zweifelsfrei zu klären, wie alles wirklich war. Teilt das Gericht diese Ansicht, muss es Monika Böttcher freisprechen. Die Richter müssten aber "vernünftige Zweifel" hegen: sollten aus ihrer Sicht fast alle Beweise in eine Richtung deuten, reicht es nicht aus, dass man sich auch vorstellen könnte, dass alles ganz anders war. Eine absolute Gewißheit, so hatte es der Bundesgerichtshof formuliert, braucht man rechtlich gesehen für eine Verurteilung nicht. Umgekehrt gilt dies aber viel stärker: im Fall Weimar wird weder eine Verurteilung noch ein Freispruch Gewißheit bringen, absolute schon gar nicht. Fragen werden bleiben. Gewiß, absolut gewiß sind sich nur Eiferer im Glaubenskrieg.

Karin Matussek

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