zum Hauptinhalt

Holzklotzwurf: Verteidiger klagt gegen "elektronische Rasterfahndung"

Im Fall des tödlichen Holzklotzwurfs von Oldenburg steht die Polizei in der Kritik. Anwalt Matthias Koch wirft ihr vor, Tausende Daten von Mobiltelefonen ohne konkrete Anhaltspunkte abgefragt zu haben. Der Verteidiger des vermeintlichen Täters kündigte Klage gegen die Aktion an.

Im Fall des tödlichen Holzklotzwurfs von Oldenburg hat die Polizei nach Meinung von Anwälten rechtswidrig massenhaft Daten von Mobiltelefonen abgefragt. Dadurch seien Unbeteiligte in Verdacht geraten, sagte der Bremer Rechtsanwalt Matthias Koch am Dienstag. Die Oldenburger Ermittlungen seien wie eine "elektronische Rasterfahndung" verlaufen.

Koch vertritt den 30 Jahre alten Verdächtigen, gegen den die Staatsanwaltschaft Oldenburg Mordanklage erhoben hat. Der Mann aus Rastede soll am Ostersonntag einen Holzklotz von einer Autobahnbrücke geworfen und eine Frau im Auto tödlich verletzt haben. Der Anwalt kündigte Klage gegen die "elektronische Rasterfahndung ohne konkrete Anhaltspunkte" an.

Verdächtige wurden über Funkmast ermittelt

Die Staatsanwaltschaft Oldenburg wollte sich nicht zu den Vorwürfen äußern. Generell müsste die Auswertung von Telefondaten von einem Ermittlungsrichter genehmigt werden, sagte ein Sprecher.

Einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel" zufolge haben die Ermittler fast 13.000 Telefon-Verbindungsdaten überprüft. Ausgangspunkt war ein Funkmast in Tatortnähe, der Handy-Gespräche weiterleitet. Durch die Abfrage bei den Handy-Gesellschaften ermittelten die Fahnder, welche Mobiltelefone in der Umgebung benutzt oder eingeschaltet waren. Handys senden Ortungssignale, die Rückschlüsse auf den Standort ermöglichen. Die Unternehmen sind verpflichtet, die Verbindungsdaten ein halbes Jahr zu speichern.  (dw/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false