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Panorama: Immer schön langsam

Der Verkehrsgerichtstag setzt statt höherer Strafen auf Bewusstseinsbildung und verstärkte Kontrollen – aber nur durch die Polizei

Es wird aggressiver gefahren. Gefährliche Situationen auf den Autobahnen durch Drängler, Raser und Rechtsüberholer häufen sich. Die bestehenden Rechtsvorschriften reichen jedoch aus, um Verkehrsrowdys das Handwerk zu legen. Zu diesem Schluss kam der 43. Deutsche Verkehrsgerichtstag, der am Freitag in Goslar zu Ende ging.

Die Experten des Arbeitskreises, der sich mit dem „Strafrecht gegen Verkehrsrowdys“ befasste, sprachen sich aber mit Nachdruck für eine verstärkte polizeiliche Überwachung des Verkehrsgeschehens – und auch des Rechtsfahrgebotes – aus. Angesichts leerer öffentlicher Kassen, wurde zugegeben, sei das zwar nicht leicht zu realisieren. Nötigenfalls, sagte die Leiterin des Arbeitskreises, Ingeborg Tepperwien, müssten eben Mittel umgeschichtet werden.

Verstärkte Aufklärungsarbeit soll Autofahrer vom Drängeln und Rasen abhalten. Das Entdeckungs- und Sanktionsrisiko für Verkehrsrowdys soll darüber hinaus auch durch zeitnahe, sachgerechte Ermittlungen erhöht werden. Dazu sei auch eine verbesserte Schulung der Polizeibeamten nötig, die, sagt Tepperwien, oft einfach nicht die richtigen Fragen stellten.

Klar abgelehnt wird vom Verkehrsgerichtstag eine verbindliche europäische Regelung zur Verkehrsüberwachung. Die entsprechende Empfehlung der Europäischen Kommission werde zwar begrüßt, die darin enthaltenen Durchsetzungsmaßnahmen – unter anderem eine vollautomatisierte Feststellung und Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen – wurde aber in der Form nicht übernommen. Eine große Mehrheit des zuständigen Arbeitskreises sprach sich aber dafür aus, auch bei Geschwindigkeitsverstößen im Verwarnungsgeldbereich den Halter heranzuziehen, auch wenn der nicht selbst der Fahrer war.

Zugelassen werden soll jetzt auch die verdachtslose Alkoholkontrolle. Hier sei man dem Wunsch der Polizei gefolgt. Abgelehnt wird ein „kommunales Anhalterecht“ zur Verfolgung von Verkehrsverstößen. Mitarbeiter der Kommunen dürfen damit keine Verkehrskontrollen durchführen, das bleibt weiterhin der Polizei vorbehalten.

Die von der EU angestrebte Harmonisierung des Führerscheinrechts wird zwar gutgeheißen, die Einführung regelmäßiger Gesundheitsuntersuchungen für Pkw- und Motorradfahrer ohne konkreten Anlass wird aber abgelehnt. Und: Die Einführung eines Mikrochips soll es auf deutschen Führerscheinen nicht geben.

Auch „Polizisten im Arztkittel“ soll es nicht geben. Im Unterschied zu anderen Ländern seien Ärzte in Deutschland nicht verpflichtet, Fahreignungsmängel von Patienten automatisch zu melden – auch weil es noch ein erhebliches Defizit an fundierten empirischen Erkenntnissen über die Unfallhäufigkeit bei körperlich-geistigen Fahreignungsmängeln gibt.

Nur knapp fiel eine – zudem wenig aussichtsreiche – Empfehlung im Zusammenhang mit der Reform des Versicherungsvertrags-Gesetzes (VVG) aus: Bei grob fahrlässigen Verletzungen des Vertrages durch den Versicherungsnehmer solle es weiter beim Alles-oder-nichts-Prinzip bleiben. Die Kommission, die an der VVG-Reform arbeitet, favorisiert dagegen eine verschuldensabhängige „Quotelung“. Und die „wird kommen“, ist sich der Arbeitskreis-Leiter, der ehemalige Ministerialdirektor Professor Ernst Niederleithinger aus Berlin, sicher.

Friedrich Metge[Goslar]

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