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Panorama: Kampfhunde-Prozess: Vorhersehbare Tragödie?

Der Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg, der im Juni des letzten Jahres von einem Kampfhund getötet worden war, hatte in der Öffentlichkeit einen Schock ausgelöst. Das Hamburger Landgericht spricht an diesem Mittwoch nach mehrwöchigen Verhandlungen und der Anhörug zahlreicher Zeugen das Urteil im Hamburger Kampfhunde-Prozess.

Der Tod des sechsjährigen Volkan in Hamburg, der im Juni des letzten Jahres von einem Kampfhund getötet worden war, hatte in der Öffentlichkeit einen Schock ausgelöst. Das Hamburger Landgericht spricht an diesem Mittwoch nach mehrwöchigen Verhandlungen und der Anhörug zahlreicher Zeugen das Urteil im Hamburger Kampfhunde-Prozess. Der Ankläger hatte vor wenigen Tagen für den Angeklagten Ibrahim K. (24) eine Haftstrafe von acht Jahren und sechs Monaten gefordert, für dessen Freundin und Mitangeklagte Silja W. (19) eine Jugendstrafe von zwei Jahren und neun Monaten. Der Verteidiger des Hauptangeklagten hatte dagegen Freispruch beantragt. Das Ereignis hatte dazu geführt, dass die Hundeverordnungen in den Bundesländern erheblich verschärft wurden. Die Angeklagten waren Besitzer der Kampfhunde "Zeus" und "Gipsy", die den Sechsjährigen in Hamburg-Wilhelmsburg auf einem Schulgelände angefallen und zu Tode gebissen hatten. Sie müssen sich deshalb wegen Körperverletzung beziehungsweise fahrlässiger Tötung verantworten.

Eine der wesentlichen Fragen in diesem Prozess war, ob die Angeklagten den Angriff der Tiere auf das Kind hätten voraussehen müssen und warum sie sich nicht an den vom Ordnungsamt vorgeschriebenen Leinen- und Maulkorbzwang gehalten hatten. An dem verhängnisvollen Tag waren die beiden Tiere aus einem neben dem Schulgelände gelegenen Innenhof über eine Mauer gestürmt und auf die mit einem Ball spielenden Kinder losgestürmt. Die Beweisaufnahme hatte unter anderem ergeben, dass der Hund "Gipsy" bereits früher einmal ein Mädchen gebissen hatte. Außerdem hatten beide Tiere mehrfach andere Hunde angegriffen. Während die Angeklagten aussagten, sie hätten die Hunde nicht auf Kämpfe abgerichtet, berichteten Zeugen, Ibrahim K. habe seinen Hund mehrfach getreten, als er schon am Boden gelegen habe.

Eine Erzieherin sagte, sie habe ihn darauf angesprochen. Der Angeklagte habe sie deshalb bedroht, er werde die Hunde auf sie und die Kinder hetzen. Eine andere Zeugin sagte aus, die Hunde seien mehrfach aus dem Hof auf das Schulgelände gesprungen. Ibrahim K. hatte das Gegenteil berichtet. Nach Ansicht des Staatsanwaltes hätten die Angklagten den tödlichen Angriff auf das Kind vorhersehen müssen. Sie hätten deshalb vorsätzlich gehandelt. Der Verteidiger von Ibrahim K. sagte dagegen, sein Mandant habe den Angriff nicht voraussehen können, weil die Hunde zuvor nur andere Tiere angegriffen hätten.

Karsten Plog

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