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In Helsinki wurden die Höchstgeschwindigkeiten verringert.

© REUTERS/Ints Kalnins/File Photo

Berlin kann sich Beispiel an Finnland nehmen: Keine toten Fußgänger und Radfahrer 2019 in Helsinki

Im Straßenverkehr in Helsinki sind im vergangenen Jahr nur ein Auto-und zwei Motorradfahrer ums Leben gekommen. Wie bekommt die Hauptstadt das hin?

Premiere in Helsinki: In der finnischen Hauptstadt sind 2019 zum ersten Mal keine Fußgänger oder Fahrradfahrer im Straßenverkehr ums Leben gekommen. Das vergangene Jahr sei damit das erste ohne Todesopfer unter Passanten und Radfahrern, seit 1960 damit begonnen worden sei, Statistiken über Verkehrstote zu erheben, teilte die Stadt mit.

Zu den Schlüsselfaktoren habe unter anderem eine Verringerung der Höchstgeschwindigkeiten gezählt, erklärte Vize-Bürgermeisterin Anni Sinnemäki. Diese sind in Helsinki seit den 1970er Jahren konstant gesenkt worden. Heute gilt:

  • in den meisten Wohngebieten und im Stadtkern: 30 Kilometer pro Stunde
  • auf Hauptverkehrsadern: 40 Kilometer pro Stunde
  • in Vororten: 50 Kilometer pro Stunde.

Insgesamt kamen 2019 drei Verkehrsteilnehmer auf Helsinkis Straßen ums Leben - ein Auto- und zwei Motorradfahrer. Solch einen niedrigen Gesamtwert hatten die Finnen schon einmal 2016 erreicht, damals waren allerdings zwei Passanten unter diesen Verkehrstoten. Das opferreichste Jahr im Verkehr von Helsinki war bisher 1965 mit 84 Todesopfern, seitdem waren die Zahlen im Laufe der Jahrzehnte gesunken.

In Berlin sieht die Bilanz leider ganz anders aus: In den ersten sechs Wochen des aktuellen Jahres haben bereits fünf Radfahrer im Straßenverkehr ihr Leben verloren. Bereits wenige Tage nach Jahresbeginn verunglückte eine Radfahrerin am Kottbusser Tor.

2019 gab es laut Berliner Polizei 40 Verkehrstote: 24 Fußgänger, 6 Radfahrer, 6 Autoinsassen, 2 Motorradfahrer sowie 2 Bus- oder Lastwagenfahrer. Das sind zwar weniger als im gleichen Zeitraum des Vorjahres, von dem Ziel „Vision Zero“ (also „null Toten“), ist Berlin noch weit entfernt.

Gedenken an getöteten Radfahrer in Berlin.
Gedenken an getöteten Radfahrer in Berlin.

© Christian Mang

In Deutschland hingegen starben bei Unfällen auf der Straße 2018 laut Statistischem Bundesamt 3275 Menschen. Damit stieg die Zahl der Verkehrstoten nach zwei Jahren Rückgang wieder an. Es war jedoch der drittniedrigste Stand seit 1950. Darunter 485 Fußgänger und 445 Fahrradfahrer.

Der Europäische Verkehrssicherheitsrat ETSC hatte erst Ende Januar Alarm geschlagen: Fußgänger und Radfahrer seien einer Untersuchung zufolge auf Europas Straßen viel zu schlecht geschützt. Zwischen 2010 und 2018 seien mehr als 70.000 Menschen ums Leben gekommen, die zu Fuß oder mit dem Rad unterwegs waren.

Die hohen Unfallzahlen bei Radfahrern führte der Verkehrssicherheitsrat auch auf ein Versagen der EU, vieler Regierungen, lokaler Behörden und von Fahrzeugherstellern zurück. Sie investierten nicht genug in den Schutz der verletzlichsten Verkehrsteilnehmer.

Deutschland hat reagiert: Erst vor wenigen Tagen hat der Bundesrat mit mehreren Änderungen einer Reform der Straßenverkehrsordnung (StVO) von Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) zugestimmt. Das ändert sich für Radfahrer:

  • Bisher müssen Autofahrer „ausreichenden“ Abstand beim Überholen von Radlern halten. Künftig sind konkret mindestens 1,50 Meter im Ort und 2 Meter außerorts vorgeschrieben. Lkw über 3,5 Tonnen dürfen beim Rechtsabbiegen im Ort nur noch Schritttempo fahren, wenn mit Rad- oder Fußverkehr zu rechnen ist - also maximal 11 Kilometer pro Stunde. An gefährlichen Stellen kann ein neues Schild Autos und Lastkraftwagen das Überholen einspuriger Fahrzeuge verbieten. Vor Kreuzungen und Einmündungen mit Radwegen gilt auf bis zu acht Metern ein Parkverbot, um die Sicht zu verbessern.
  • Ein grüner Pfeil erlaubt das Rechtsabbiegen, wenn eine Ampel rot leuchtet - aber nur, wenn man erst anhält und niemanden gefährdet. Künftig darf es solch einen Grünpfeil speziell für Radfahrer geben. Neben Fahrradstraßen kann es auch ganze Fahrradzonen geben. Dort ist höchstens Tempo 30 erlaubt, der Radverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden.

Das Verkehrsministerium will die neuen Regeln „schnellstmöglich“ in Kraft setzen, ein genaues Datum gibt es aber noch nicht. (Tsp/dpa)

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