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Kindesmisshandlung: Motive bleiben unklar

Mandy N. muss für neun Jahre ins Gefängnis, weil sie ihrer kleinen Tochter über Jahre hinweg ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat. Damit blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Rostock - Weil sie ihrer kleinen Tochter jahrelang ätzende Essigessenz und Kalkreiniger eingeflößt hat, muss eine Mutter aus Teterow (Mecklenburg-Vorpommern) neun Jahre ins Gefängnis. Nach Überzeugung des Rostocker Landgerichts hat die Frau die heute fünfjährige Lea-Marie 24 Mal gezwungen, die Substanzen in steigender Dosierung zu trinken. Die 27-Jährige hatte zu Prozessbeginn gestanden. Sie hatte auch zugegeben, das Mädchen mit kochendem Wasser übergossen zu haben, um die Unfallversicherung zu betrügen. Die Staatsanwaltschaft hatte zehn Jahre Haft gefordert, der Verteidiger sechs Jahre und drei Monate.

In seinem Urteilsspruch warf der Richter der Mutter vor, sie habe sich ihrem wehrlosen Kind gegenüber brutal, kaltblütig und hinterlistig verhalten. Sie und der Vater des Kindes, dem keine Beteiligung oder Kenntnis an den Taten nachgewiesen werden konnte, stünden vor den Trümmern ihres eigenen Lebens. Der Vater wurde zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt, weil er das Kind mit einem Teppichklopfer geschlagen haben soll. Er betritt dies im Prozess. Sein Anwalt kündigte an, Rechtsmittel einzulegen.

War Geldgier das Motiv?

Der Richter machte deutlich, dass der Prozess nicht spurlos an ihm vorbeiging: "Es fällt schwer, zu einer sachgerechten Entscheidung zu kommen, denn auch auf der Richterbank sitzen Väter und Mütter." Das Gericht habe besonders das Bild des Mädchens verfolgt, das im Alter von 15 Monaten nichts ahnend in der Badewanne saß, als sie von ihrer eigenen Mutter aus "verabscheuungswürdigen Motiven" mit kochendem Wasser verbrüht wurde. Der Mutter, die die Urteilsverkündung weitgehend regungslos anhörte, rechnete er vor, dass Lea-Marie fast ein Fünftel ihres jungen Lebens im Krankenhaus zubringen musste.

Doch auch nach dem Urteilsspruch bleiben Fragen offen. Die wichtigste lautet wohl: Wie konnte eine Mutter ihrem eigenen Kind solche Qualen zufügen? Sie selbst konnte die Frage im Prozess nicht beantworten. Lea-Marie sei ein anstrengendes Kind gewesen, sagte sie. Das Gericht schloss daraus, dass sie das Mädchen immer wieder verätzte, damit es für einige Zeit ins Krankenhaus kam und die Mutter ihre Ruhe hatte. Der psychiatrische Gutachter hatte jedoch ausgesagt, Lea-Marie sei ein völlig unauffälliges Kind - kein Anzeichen also für eine angebliche Überforderung der Mutter.

Das Motiv für die Verbrühung Lea-Maries nannte die Mutter dagegen: Sie erhoffte sich von der Versicherung 1000 Euro als Ausgleich für die furchtbaren Schmerzen, die sie ihrem Kind zufügte. Lea-Marie mussten große Hautpartien transplantiert werden. Die Anklage verfolgte im Laufe des Prozesses nicht weiter, ob die regelrechte Folter mit Essigessenz und Kalkreiniger auch Versicherungsbetrug zum Ziel gehabt haben könnte. Im Falle einer dauerhaften Invalidität Lea- Maries hätte die Versicherung 150.000 Euro gezahlt.

Kinderärztin bemerkte nichts

Offen bleibt auch, warum das vier Jahre dauernde Martyrium Lea- Maries erst nach knapp 30 Krankenhausaufenthalten entdeckt wurde. Zuvor waren bei dem gemarterten Kind fälschlich unter anderem Angina, Lungenentzündung und Lebensmittelvergiftung diagnostiziert worden. Die niedergelassene Kinderärztin, die das Mädchen über Jahre hinweg behandelte, bemerkte ihrer Aussage zufolge nichts von dem Leiden Lea- Maries. Dabei hatte ihr ein Krankenhaus mitgeteilt, dass das Kind ängstlich, verstört und verwahrlost sei. Doch nichts passierte.

Auch die Nachbarn taten nichts, obwohl mindestens eine Zeugin immer wieder Geschrei und auch das Geräusch von Schlägen hörte. Ihre mehrfach zu Besuch weilende Mutter war drauf und dran, die Hausverwaltung zu informieren - allerdings nicht aus Sorge um Lea- Marie, sondern wegen des störenden Lärms.

Der Verteidiger der Verurteilten stellte in seinem Plädoyer fest, seine Mandantin sei von niemandem an ihrem Tun gehindert worden. Auch der Richter sagte am Ende: "Lea-Maries Leidensweg hätte abgekürzt werden können, wenn diejenigen, die davon hätten erfahren können, ja müssen, gehandelt hätten." Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob den behandelnden Ärzten oder dem Jugendamt fahrlässige Körperverletzung oder unterlassene Hilfeleistung vorzuwerfen ist. (tso/dpa/AFP)

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