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In diesem Haus in Künzelsau wurde der 7-Jährige tot aufgefunden.

© dpa/Sina Schuldt

Künzelsau in Baden-Württemberg: Siebenjähriger Junge offenkundig erwürgt – Haftbefehl gegen Babysitterin

Ein Siebenjähriger übernachtet bei einer Bekannten. Als die Eltern ihn abholen wollen, ist ihr Sohn tot. Die 69 Jahre alte Pflegeoma sitzt in Untersuchungshaft.

Nach dem Tod eines siebenjährigen Jungen in Künzelsau in Baden-Württemberg ist Haftbefehl gegen eine 69-jährige Verdächtige erlassen worden. Die Frau, in deren Wohnung das Kind am Samstag gefunden wurde, war nach einem Zeugenhinweis am Samstagabend festgenommen worden, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Heilbronn am Sonntag mitteilten. Am Sonntagnachmittag wurde sie einer Haftrichtern am Amtsgericht Öhringen vorgeführt. Dort sei Haftbefehl gegen sie erlassen worden. Nach Angaben der "Süddeutschen Zeitung" geht es um Totschlag.

Die 69-Jährige sei anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert worden, hieß es in der Mitteilung. Weitere Angaben wurden unter Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht gemacht. Die Ermittler schlossen ein Tötungsdelikt nicht aus. Eine Obduktion soll Aufschluss über die Todesursache bringen.

Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur ist der Junge offenkundig erwürgt worden. Das Kind war am Samstagmorgen vom eigenen Vater tot in einer Badewanne entdeckt worden. Es hatte nach dpa-Informationen Würgemale am Hals und war mit hoher Wahrscheinlichkeit schon tot, als es in die Badewanne gelegt wurde.

Die Eltern des Siebenjährigen wollten ihren Sohn am Samstag bei ihrer Bekannten abholen. Da niemand öffnete, gelangten sie mit Hilfe eines Nachbarn in das Haus und fanden dort ihr Kind leblos auf. Die 69-jährige Bekannte blieb zunächst verschwunden. Die Polizei startete eine Suchaktion mit mehr als zehn Streifen, einem Polizeihubschrauber und einem Spezialspürhund. Am Samstag gegen 21.30 wurde sie nach einem Zeugenhinweis in Künzelsau gefunden und vorläufig festgenommen.

Der Familie sei die Tat ein Rätsel, heißt es in Polizeikreisen. Das Verhältnis zur Pflegeoma war sehr herzlich. Das Kind übernachtete seit fünf Jahren immer mal wieder dort, ging gerne hin. Es bestand demnach ein großes Vertrauensverhältnis. (AFP, dpa)

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