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Die Polizei ermittelt nach dem Verschwinden eines elfjährigen Mädchen in Bayern auch in Richtung einer Sekte.

© Karl-Josef Hildenbrand/dpa

Update

Mädchen wohl wieder bei leiblichen Eltern: Weiter keine Spur von verschwundener Elfjähriger

Ein elfjähriges Mädchen verschwand am Samstag in Bayern. Sie soll sich bei einer Sekte aufgehalten haben, die das Prügeln von Kindern als angemessen betrachtet.

Von dem am Wochenende in Schwaben verschwundenen elfjährigen Mädchen aus einer Pflegefamilie fehlt weiterhin jede Spur. Es verdichten sich allerdings die Hinweise, dass die leiblichen Eltern das Kind mitgenommen haben könnten. Diese sollen der umstrittenen Sekte „Zwölf Stämme“ nahestehen. Wie die Polizei am Dienstag berichtete, wird eine entsprechende E-Mail aus dem Umfeld der „Zwölf Stämme“ an die Pflegeeltern des Kindes als glaubwürdig eingestuft.

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Zum Aufenthaltsort des Mädchens gebe es aber keine neuen Informationen, sagte ein Polizeisprecher. Das Kind war am Samstag beim Joggen in Holzheim im Landkreis Dillingen verschwunden und nicht mehr nach Hause zu ihren Pflegeeltern zurückgekehrt.

Das Mädchen lebte seit acht Jahren in der Pflegefamilie, nachdem es damals von den Behörden zusammen mit zahlreichen weiteren Kindern wegen Prügelvorwürfen gegen die Sekte aus der Gemeinschaft der „Zwölf Stämme“ geholt wurde.

Die Sekte betrachtet die Züchtigung von Kindern als angemessene Erziehungsmethode. Nach den Sorgerechtsstreitigkeiten mit den Jugendämtern um insgesamt 40 Kinder im Jahr 2013 hatten die „Zwölf Stämme“ ihre Gemeinschaft in Nordschwaben aufgelöst und waren nach Tschechien ausgewandert. Auch die tschechische Polizei sucht deswegen nach dem Mädchen.

Die Aktion hatte zu jahrelangen Prozessen geführt. Einerseits gab es mehrere Strafverfahren - eine Erzieherin der Sekte wurde sogar zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt. Andererseits gingen leibliche Eltern gegen den Sorgerechtsentzug vor. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied allerdings 2018, dass die Entscheidungen der deutschen Familiengerichte zulässig gewesen seien. (dpa)

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