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Maddie McCann (Archivbild)

© dpa/Luis Forra

Mordfall Maddie: Landgericht sieht sich im Prozess gegen Verdächtigen nicht zuständig

Der verdächtige Deutsche ist wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs angeklagt. Die Ermittlungen zum Verschwinden von Maddie gehen trotzdem weiter.

Für die Anklage wegen schwerer Vergewaltigung und sexuellen Missbrauchs gegen den auch im Fall Maddie verdächtigen Deutschen sieht sich das Landgericht Braunschweig nicht zuständig.

Die Strafkammer gehe davon aus, dass der letzte deutsche Wohnsitz des Angeschuldigten außerhalb des eigenen Zuständigkeitsbereichs liege, teilte das Gericht am Donnerstag mit. Vor seiner Flucht ins Ausland hatte der Verdächtige demnach noch einen letzten Wohnsitz in Sachsen-Anhalt.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hatte den 46-Jährigen im vergangenen Oktober angeklagt und ihm dabei drei Fälle schwerer Vergewaltigung und zwei Fälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern vorgeworfen. Die Taten soll er zwischen Ende Dezember 2000 und Juni 2017 in Portugal begangen haben, wo im Mai 2007 die damals dreijährige Britin Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage verschwand. Der Mann steht zudem im Fall Maddie unter Mordverdacht.

Die Ermittlungen zum Verschwinden des Mädchens gehen ungeachtet der aktuellen Anklage weiter, hatten die Strafverfolger zuletzt immer betont. Aktuell sitzt der Mann eine siebenjährige Haftstrafe ab, die er für die Vergewaltigung einer US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz bekam.

Landgericht hebt weiteren Haftbefehl auf

Diese Haftzeit wäre nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft im September 2025 voll verbüßt. Mit der Entscheidung jetzt hob das Landgericht Braunschweig zwar einen zusätzlichen Haftbefehl auf. Dies habe aber keinen Einfluss auf die weitere Verbüßung der derzeitigen Strafhaft, hieß es.

Der Angeklagte hatte dem Gericht zufolge selbst angegeben, dass er nach seiner Braunschweiger Zeit einen neuen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt hatte. Dafür sprach, dass er dort im Grundbuch als Eigentümer eines Grundstücks eingetragen war, hieß es nun. Laut Gericht befanden sich neben diversen Fahrzeugen auch persönliche Dinge des Angeschuldigten auf diesem Grundstück.

Der Beschluss kann noch mit einer Beschwerde angefochten werden. „Die Staatsanwaltschaft sollte es als deutliches Signal verstehen, nicht an diesem Verfahren zu klammern“, sagte der Verteidiger des Verdächtigen der dpa.

Der unter anderem wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs einschlägig vorbestrafte B. hatte sich früher laut deutschen Ermittlern regelmäßig auch in Portugal aufgehalten, wo er in Ferienanlagen und Hotels einbrach. Dabei soll er mehrfach auch schwere Sexualverbrechen begangen haben.

Insgesamt ist es auch nicht das erste Mal, dass es zwischen Gerichten zu einem Streit um die Zuständigkeit für den Beschuldigten kommt. So gab es 2020 bereits einen Konflikt zwischen den Landgerichten in Braunschweig und Kiel, wer über eine mögliche vorzeitige Haftentlassung im Fall eines Drogendelikts zu entscheiden habe, wegen dem B. in Schleswig-Holstein verurteilt worden war. Am Ende musste der Bundesgerichtshof entscheiden. (dpa, AFP)

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