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Im Fall der getöteten Peggy K. hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth Beschwerde gegen die Freilassung eines Tatverdächtigen eingelegt.

© David-Wolfgang Ebener/dpa

Nach Freilassung eines Tatverdächtigen: Staatsanwaltschaft legt Beschwerde im Fall Peggy ein

Ein 41-jähriger Mann war an Heiligabend freigelassen worden. Die Staatsanwaltschaft Bayreuth hält den Mann weiter für tatverdächtig - und legt Beschwerde ein.

Im Mordfall Peggy hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth am Montag nach eigenen Angaben Beschwerde gegen die Freilassung des Tatverdächtigen eingelegt. Der 41 Jahre alte Mann war an Heiligabend nach einer Entscheidung des Amtsgerichts Bayreuth freigelassen worden. Nach Auffassung der Anklagebehörde ist der Haftbefehl zu Recht ergangen. „Es besteht weiter ein dringender Tatverdacht gegen den Beschuldigten“, teilte die Staatsanwaltschaft mit. Das Amtsgericht werde die Argumente prüfen und die Akten gegebenenfalls dem Landgericht Bayreuth zur Entscheidung vorlegen.

Der Anwalt des aus dem oberfränkischen Landkreis Wunsiedel stammenden Mannes hatte Haftbeschwerde eingelegt. Das Amtsgericht verneinte daraufhin einen dringenden Tatverdacht gegen den 41-Jährigen, unter anderem weil er sein Teilgeständnis widerrufen hatte und dieses nun nicht mehr gegen ihn verwendet werden könne. Der Mann kam frei.

Die neunjährige Peggy war am 7. Mai 2001 auf dem Heimweg von der Schule verschwunden. Im Juli 2016 wurden Teile ihres Skeletts in einem Wald bei Rodacherbrunn im thüringischen Saale-Orla-Kreis gefunden, knapp 20 Kilometer von Peggys Heimatort Lichtenberg in Oberfranken entfernt. (dpa)

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