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Das Aus für die "relative Straffreiheit der ausländischen Autofahrer" soll die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr reduzieren. Einer Studie von 2007 zufolge nämlich sind es vor allem Ausländer, die zu schnell unterwegs sind.

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Neue Richtlinie in Europa bei Verkehrsdelikten: Knöllchen für alle

Bisher gehen die EU-Länder mit Verkehrsverstößen von Ausländern unterschiedlich um. Eine neue Richtlinie vereinheitlicht ab Mai die Strafverfolgung.

Ismail Ertug weiß selbst, wie unterschiedlich intensiv Verkehrssünder in Europa verfolgt werden. Der SPD-Europaabgeordnete aus Bayern, mit einem in Deutschland zugelassenen Auto unterwegs, weiß von der laxen Handhabung in Belgien. Die Niederlande wiederum, die ein entsprechendes Abkommen mit der Bundesrepublik haben, verschicken oft Briefe. Und auch das Elsass, wo Ertug zu Straßburger Plenarsitzungen weilt, arbeitet eng mit den deutschen Behörden zusammen. "Deswegen", sagt Ertug, machen wir jetzt aus den bilateralen Verfahren eine europäische Lösung."

Das Europaparlament verabschiedet an diesem Mittwoch eine Neufassung der Richtlinie über den innereuropäischen Datenaustausch. Vom 6. Mai an gelten dann verschärfte Bedingungen für europäische Autofahrer, weil alle Mitgliedstaaten Zugriff auf alle Kraftfahrzeugregister erhalten. Erstmals mit von der Partie sind Briten, Iren und Dänen – allerdings erst nach einjähriger Übergangszeit.

Wer etwa die Londoner Citymaut nicht bezahlt, dürfte künftig ein Knöllchen ausgestellt bekommen. Den Strafzettel wegzuwerfen, dürfte dann problematisch werden. Wer danach in Großbritannien angehalten wird, kann aus dem Verkehr gezogen werden. "Auch deutsche Behörden können das Fehlverhalten eines deutschen Bürgers im Ausland dann ahnden", sagt der Grüne Michael Cramer, Vorsitzender des Verkehrsausschusses.

Zwingend ist das aber noch nicht. Die verpflichtende Durchsetzung soll erst in einem nächsten Schritt 2016 geregelt werden. Mehr Knöllchen aber wird es geben. Eigentlich galt die neue Richtlinie schon seit Ende 2013. Doch es gab Rechtsunsicherheit, da die EU-Kommission gegen die vorherige Abmachung vor dem Europäischen Gerichtshof geklagt hatte. Nun ist klar, dass alle mitmachen müssen.

Falschparken wird auch in Zukunft nicht grenzüberschreitend geahndet. Es geht um Delikte wie zu schnelles Fahren, Alkohol, Drogen, Handys am Steuer oder überfahrene rote Ampeln. Von welcher Höhe an Bußgelder eingetrieben werden, hängt dabei von den jeweiligen nationalen Regeln ab. Das Aus für die "relative Straffreiheit der ausländischen Autofahrer" soll die Zahl der Toten und Verletzten im Straßenverkehr reduzieren. Einer Studie von 2007 zufolge nämlich sind es vor allem Ausländer, die zu schnell unterwegs sind.

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