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Prozess: Lange Haftstrafe für Lübecker Zwillingsvergewaltiger

Das Lübecker Landgericht hat am Mittwoch einen 21- jährigen Mann wegen der Vergewaltigung von zehnjährigen Zwillingen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Lübeck - Der Angeklagte hatte gestanden, die Mädchen im Juli 2005 in einem Kornfeld eines Lübecker Naturschutzgebietes vergewaltigt und misshandelt zu haben. Dabei hatte er gedroht, die Schwester zu erschießen, falls sie ihm nicht zu Willen sein würden. Das Urteil ist rechtskräftig, damit ist das Verfahren abgeschlossen.

Äußerlich unbeteiligt nahm der nur 1,56 Meter große Angeklagte den Urteilsspruch zur Kenntnis. Als ihm der Vorsitzende der Jugendstrafkammer ins Gewissen redete, er müsse sein Leben endlich umkrempeln, blickte er geistesabwesend aus dem Fenster. Der Angeklagte sei «zu echtem Mitfühlen mit anderen Menschen» nicht fähig und neige zu «aggressiven Durchbrüchen», hatte der psychiatrische Sachverständige in seinem Gutachten gesagt. Der 21-Jährige war erst kurz vor der Tat aus dem Gefängnis entlassen worden, wo er eine dreijährige Jugendstrafe wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung verbüßt hatte. Im April 2003 hatte er einen Hobbyastronom zusammengeschlagen, der in einem Park das Polarlicht beobachtete.

Die damals zehn Jahre alten Schwestern hatte der Angeklagte am 8. Juli 2005 im Naturschutzgebiet Dummersdorfer Ufer angesprochen. Plötzlich zog er eine Gaspistole hervor und zwang die Mädchen, mit ihm in ein Kornfeld zu gehen. Dort verging er sich an beiden Schwestern. Bevor er die Kinder im Feld zurückließ, trat er einem der am Boden liegenden Mädchen noch ins Gesicht. «Diese Tat macht betroffen, besonders diejenigen, die selbst Kinder haben», sagte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann. Trotzdem habe sich das Gericht bemüht, fair und gerecht mit dem Angeklagten umzugehen.

«Das hat der gar nicht verdient», murmelte ein Zuschauer im Gerichtssaal. Viele Menschen aus dem Stadtteil Kücknitz, wo sowohl Täter als auch Opfer wohnen, hatten die Verhandlung verfolgt. Die Strafe sei zu milde angesichts des Leids der Zwillinge, meinten viele Zuschauer. Andere sympathisierten sogar mit der Forderung nach einer Todesstrafe für Kinderschänder, die auf einem vor dem Gericht verteilten Flugblatt erhoben wurde. «Im Knast wird er als Kinderschänder keinen leichten Stand haben, und das ist gut so. Der tut sich doch nur selber leid, was er den Mädchen angetan hat, lässt ihn völlig kalt», empörte sich eine Frau.

Einen Eindruck vom Leid der Opfer hatte die Zeugenaussage der Mutter vermittelt. Sie berichtete, wie ihre Töchter weinend und völlig verstört nach Hause gekommen seien und immer nur die Wörter «Mann», «Penis» und «Pistole» gestammelt hätten. Eines der Mädchen habe sich Stunden lang übergeben müssen, beide hätten lange Zeit das Haus nicht allein verlassen wollen. Während eine der Töchter langsam wieder ins Leben zurück finde, werde die andere noch Monate in einer psychiatrischen Klinik zubringen müssen, um ihr schweres Trauma in den Griff zu bekommen, schilderte die Mutter.

Auf Antrag der Nebenklage verurteilte das Gericht den Angeklagten außerdem, den Mädchen insgesamt 27.000 Euro Schmerzensgeld zu zahlen. Dem Gericht sei klar, dass die Opfer davon vermutlich nie auch nur einen Cent sehen würden, aber es sei immerhin «ein symbolischer Akt der Genugtuung», sagte der Richter. (Von Eva-Maria Mester, dpa)

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