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Der Angeklagte Stefan B. sitzt am 25. Februar 2015 im Gerichtssaal des Landgerichts in Ingolstadt (Bayern). Jetzt wurde er zu lebenslanger Haft verurteilt.

© Armin Weigel/dpa

Prozess um Mord an Franziska: Selbst Verteidiger fordert lebenslang

Sogar der Verteidiger plädierte auf Mord. Im Prozess um den Sexualmord an der zwölfjährigen Franziska fordern alle Beteiligten lebenslange Haft für den Angeklagten. Uneins sind sie sich nur, ob im Urteil auch die besondere Schwere der Schuld festzustellen ist.

Der mutmaßliche Mörder der kleinen Franziska soll selbst nach dem Willen seines Verteidigers zu lebenslanger Haft verurteilt werden. Neben der Staatsanwaltschaft und den Eltern der Zwölfjährigen als Nebenkläger beantragte am Mittwoch auch der Anwalt des 27-Jährigen diese Strafe wegen Sexualmordes an dem Mädchen.

Der Anklagevertreter will zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen lassen, wie ein Sprecher des Landgerichts Ingolstadt mitteilte. Damit käme der Angeklagte nicht nach 15 Jahren Haft frei. Sicherungsverwahrung nach Absitzen der regulären Haft kommt aus formalen Gründen hingegen nicht infrage, wie Staatsanwalt Jürgen Staudt in seinem unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgetragenen Plädoyer ausführte.

Der Angeklagte soll Franziska im Februar 2014 entführt, an einem Weiher in Neuburg a.d. Donau sexuell missbraucht und danach erschlagen haben. Er hatte den Mord zu Prozessbeginn gestanden, sich zum Tatablauf aber ausgeschwiegen. Das Urteil soll am 11. Mai verkündet werden.

Angeklagter äußert sich nicht zum Tathergang

Die Beweisaufnahme nach 14 Verhandlungstagen ließ offensichtlich auch für Verteidiger Adam Ahmed keinen anderen Schluss zu, als auf Mord zu plädieren. Allerdings stellte er eine Verurteilung seines Mandanten wegen Freiheitsberaubung mit Todesfolge als Alternative zu lebenslanger Haft wegen Mordes ins Ermessen des Gerichts. Zur Frage der besonderen Schwere der Schuld stellte Ahmed keinen Antrag. In seinem letzten Wort sagte der Angeklagte lediglich: „Ich schließe mich den Worten meines Verteidigers an.“

Zum Mord an der Zwölfjährigen kommen nach Überzeugung des Staatsanwalts Freiheitsberaubung mit Todesfolge, besonders schwerer sexueller Missbrauch von Kindern und besonders schwere Vergewaltigung hinzu. Die Anwältin von Franziskas Eltern schloss sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft an. Keine der Prozessparteien äußerte sich nach den Plädoyers auf Fragen von Medienvertretern.

Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl hatte den Ausschluss der Öffentlichkeit zu Beginn des vorletzten Verhandlungstages mit der Intimsphäre des Opfers begründet. Das Interesse des Publikums müsse dahinter zurückstehen. „Wir haben nichts zu verheimlichen, was man nicht auch öffentlich sagen könnte“, betonte Bösl. Da es aber um die Persönlichkeitsrechte des Opfers gehe, bleibe nur der Ausschluss der Öffentlichkeit. Im Prozess hatten auch Zeugen und der psychiatrische Gutachter nichtöffentlich ausgesagt.

Das Urteil soll in anderthalb Wochen fallen. An einer Verurteilung wegen Mordes zweifelt kaum ein Prozessbeobachter. Die Frage ist, ob das Schwurgericht die vom Staatsanwalt beantragte besondere Schwere der Schuld feststellt. (dpa)

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