zum Hauptinhalt

Reemtsma-Entführung: Zweite Runde im Geldwäsche-Prozess

Die zweite Runde im Geldwäsche-Prozess gegen Lutz Drach, Bruder des Reemtsma-Entführers Thomas Drach, hat am Mittwoch mit Anträgen der Verteidigung begonnen.

Aachen - Nachdem der Bundesgerichtshof ein erstes Urteil des Landgerichts Aachen von 2004 teilweise aufgehoben hatte, muss der 44-Jährige in dem neuen Verfahren mit einer schärferen Strafe rechnen. Lutz Drach hatte umgerechnet 3,9 Millionen Euro Lösegeld aus dem Reemtsma-Lösegeld beiseite geschafft. Dafür war er zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Die Aachener Richter müssen in dem neuen Verfahren klären, ob Lutz Drach für seine Dienste Geld kassiert hatte. In diesem Fall droht Drach eine Verurteilung wegen banden- und gewerbsmäßiger Geldwäsche mit bis maximal zehn Jahren Haft. Die Verteidigung lehnte beim Prozessauftakt die 6. Große Strafkammer des Aachener Landgerichts als befangen ab. Einem entsprechenden Antrag wurde nicht stattgegeben.

Das Landgericht Aachen war in seinem ersten Urteil 2004 davon ausgegangen, Lutz Drach habe das Geld aus Gefälligkeit für seinen Bruder beiseite geschafft und dafür kein Geld erhalten. Gegen dieses Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Aachen Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt.

Der BGH hatte Zweifel an der Bewertung des Landgerichts, weil Drach von Oktober 1998 bis Mitte 2001 insgesamt 58 Flüge zwischen Brasilien und Europa gebucht hatte. Das stehe im Widerspruch zu seiner Aussage, er habe in einer brasilianischen Kleinstadt in bescheidenen Verhältnissen gelebt. Zehn Prozesstage sind geplant. Das Urteil soll am 29. Mai gesprochen werden.

Jan Philipp Reemtsma war 1996 entführt worden und gegen die Zahlung von umgerechnet 15 Millionen Euro wieder freigekommen. Lutz Drach hatte dafür gesorgt, dass umgerechnet 3,9 Millionen Euro davon nach Madrid gebracht und später einem Kontaktmann in Lüttich übergeben wurden. (tso/dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false