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Richterspruch: Fünf Jahre Gefängnis für Kanaldeckelwerfer

Ein 20-Jähriger hat einen Kanaldeckel von einer Autobahnbrücke geworfen und muss dafür fünf Jahre ins Gefängnis.

Das Landgericht Rottweil (Baden-Württemberg) verurteilte den 20-Jährigen wegen versuchten Mordes zu einer Jugendstrafe. Der fast 37 Kilogramm schwere Deckel hatte im vergangenen Oktober die Motorhaube des Autos durchschlagen; der 60 Jahre alte Fahrer blieb unverletzt. Nur durch Zufall sei bei der Tat im Ort Nagold nichts Schlimmeres passiert, sagte der Richter.

Er bescheinigte dem Angeklagten eine hohe Bereitschaft zur Aggression und eine Persönlichkeitsstörung. Die Tat erinnert an die Holzklotz-Attacke bei Oldenburg, bei der am Ostersonntag eine Frau ums Leben kam. (tbe/dpa)

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