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Der Mordprozess gegen Mert T. (20) beginnt. Es ist der erste Mordprozess gegen einen Raser in Baden-Württemberg.

© Marijan Murat/dpa

Update

Sportwagen als Waffe?: Großer Andrang bei Raser-Prozess in Stuttgart

Ein junger Mann rast durch die Stuttgarter Innenstadt, zwei Menschen sterben. Zum Prozessauftakt beschreibt ein Zeuge den Angeklagten als psychisch labil.

Nach einem tödlichen Unfall bei viel zu hoher Geschwindigkeit hat in Stuttgart vor dem Landgericht der Prozess wegen Mordes begonnen. Zum Prozessauftakt herrschte ein riesiger Andrang: Fast 250 Zuschauer wollten dem Prozess beiwohnen, weshalb der offizielle Beginn verschoben werden musste.

Zudem sorgte der Vater eines der Opfer für Aufsehen. Er trug ein schwarzes T-Shirt mit einem Bild seines Sohnes darauf. Bei der Anklageverlesung begannen die Mütter der beiden Opfer zu weinen. Beide Elternpaare hatten Bilder ihrer Kinder vor sich aufgestellt. Im Verlauf des Prozess wies die Richterin die Eltern jedoch an, die Fotos so hinzustellen, dass die anderen Prozessteilnehmer sie nicht direkt sehen können.

Bei dem Unfall im März 2019 waren zwei junge Menschen ums Leben gekommen. Wegen der hohen Geschwindigkeit hat die Staatsanwaltschaft gegen den Fahrer des Sportwagens Anklage wegen Mordes erhoben. Ein Sportwagen als Mordwaffe, Geschwindigkeitsrausch als Motiv? Eine heikle Anklage.

Bereits am Vormittag wurde der 19-Jährige Beifahrer des Angeklagten als Zeuge befragt. Dieser beschrieb Mert T. als schüchtern, zurückhaltend und psychisch labil. Die Verhandlung dauert noch an.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Prozess:

Was ist damals passiert?

In einer Nacht im vergangenen März rast der nun angeklagte 20-Jährige am Steuer eines gemieteten Jaguar-Sportwagens in einer Tempo-50-Zone mit mehr als 160 Stundenkilometern auf eine Kreuzung zu. Er verliert allerdings bei einem Ausweichmanöver die Kontrolle über das Fahrzeug, zieht nach links und prallt gegen einen stehenden Kleinwagen. Zwei junge Menschen sterben in dieser Nacht: ein 25-Jähriger und seine 22-jährige Freundin. Beide waren erst kurz zuvor nach Stuttgart gezogen.

Bei einem Zusammenstoß in Stuttgart im März 2019 sterben zwei Menschen. Nun beginnt der Prozess gegen einen 20-Jährigen.
Bei einem Zusammenstoß in Stuttgart im März 2019 sterben zwei Menschen. Nun beginnt der Prozess gegen einen 20-Jährigen.

© Kohls/SDMG/dpa

Worauf stützt sich die Anklage?

Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen fahrlässiger Tötung gegen den 20-Jährigen ermittelt, der selbst unverletzt geblieben war. Entscheidend für das Hochstufen auf eine Mordanklage war ein Gutachten zur Geschwindigkeit. Durch das Auswerten des Bordcomputers wurde auch herausgefunden, dass der Fahrer das Gaspedal kurz vor dem Unfall bis zum Anschlag durchgedrückt hatte. Trotz unklarer Verkehrslage sei der junge Mann mit Vollgas auf eine Kreuzung zugefahren. Der Jaguar-Fahrer habe dabei den Tod anderer zumindest billigend in Kauf genommen, wirft ihm die Staatsanwaltschaft vor.

Aber ist das nicht abwegig?

Nicht unbedingt, zunehmend wertet die deutsche Justiz Autorennen oder Raserei als Straftaten mit gravierenden Folgen auch für die Verursacher. Anfang März, nur wenige Tage vor dem fatalen Stuttgarter Crash, hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt.

Dann ist es wahrscheinlich, dass sich die Staatsanwaltschaft durchsetzt?

Keineswegs, denn das Mordmotiv muss in jedem Einzelfall nachgewiesen werden. Selbst ein Autorennen mit Todesfolge ist also nicht immer gleich als Mord anzusehen. So wurde das deutschlandweit erste Mordurteil im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Welche Fahreigenschaften hatte das Auto, mit dem der Angeklagte unterwegs war?

Den Jaguar F4 soll der Unfallverursacher bei einem kleinen Verleih gemietet haben, der sich auf Luxuslimousinen spezialisiert hat. Im Internet wurde der Wagen bis zum Unfall mit dem Ausstattungsmerkmal „extrem laute Auspuffklappenanlage“ beworben. Der Sportwagen hat 550 PS und beschleunigt laut Herstellerangaben in 5,7 Sekunden von 0 auf 100 Stundenkilometer.

Wie kommt ein 20-Jähriger überhaupt an einen solchen Wagen?

Für das Auto war nach Medienangaben lediglich ein Mindestalter von 19 Jahren vorausgesetzt. Verboten ist das nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherer (GDV) nicht: „Ein Autovermieter darf selbst entscheiden, wem er seine Fahrzeuge gibt. Wir geben da keine Altersgrenze vor für Haftpflichtversicherungen“, sagte eine Sprecherin des GDV (Berlin).

Welche Kammer befasst sich mit dem Fall?

Der Prozess findet vor dem Landgericht Stuttgart statt. Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt allerdings jünger als 21 Jahre war, gilt er als Heranwachsender, und es wird öffentlich vor einer Jugendkammer verhandelt. Bislang sind 16 Verhandlungstage bis Mitte November angesetzt. (dpa)

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