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Panorama: Straftäter tötet Frau bei Freigang

Vollzuglockerung trotz mehrfacher Verurteilungen wegen Gewalttaten

Göttingen (dpa). Während eines Freiganges hat ein psychisch kranker Häftling in Niedersachsen eine 21jährige Frau getötet. Der 41-jährige Patient aus dem Maßregelvollzug des Landeskrankenhauses Moringen hat nach Angaben der Staatsanwaltschaft Göttingen ein Geständnis abgelegt. Es handele sich um einen bereits mehrfach verurteilten Mann, der unter Persönlichkeitsstörungen leide, sagte Sozialministerin Gitta Trauernicht am Sonntag in Hannover.

Der 41-Jährige wohnte „zur Probe“ allein, musste aber an den Wochenenden ins Landeskrankenhaus zurück. Als er am Freitag nicht wie vereinbart erschien, konnte er am frühen Samstagmorgen gefasst werden. Den Polizeibeamten erzählte er dann, dass er seine Freundin getötet habe. Den Ermittlungen zufolge hatte der Mann die 21-Jährige im Verlauf eines Streits geschlagen, gewürgt und schließlich mit einem Messer auf sie eingestochen. Das Amtsgericht Göttingen ordnete die vorläufige Unterbringung des 41- Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Der Mann war in der Vergangenheit wegen mehrerer Gewaltdelikte, unter anderem wegen versuchten Totschlags, verurteilt worden. Zuletzt wurde er 1996 wegen schweren Raubes zu mehr als drei Jahren Haft mit Maßregelvollzug verurteilt. Er war 1994 aus dem Landeskrankenhaus Moringen geflohen, hatte einen Gastwirt überfallen und verletzt. Nach seiner Verurteilung für diese Tat 1996 seien ihm nach und nach Vollzugslockerungen gewährt worden, sagte Trauernicht. Die Staatsanwaltschaft hatte sich zunächst gegen die Lockerungen ausgesprochen. Das Landgericht Göttingen hatte danach jedoch dem Antrag des 41-Jährigen auf Vollzugslockerungen stattgegeben.

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