zum Hauptinhalt

Straßburg: Französisches Gericht spricht "Koranschänder" frei

Er hatte Seiten aus dem Koran gerissen, diese angezündet und anschließend darauf uriniert. Ein Video mit der Aktion stellte der 30-Jährige ins Netz. Die Richter konnten darin kein strafbares Handeln erkennen.

Im Verfahren um eine „Koranschändung“ hat das Straßburger Landgericht den Angeklagten freigesprochen. Er habe nicht zum Rassenhass anstiften wollen, begründete das Gericht seine Entscheidung am Montag. Der 30-jährige Franzose aus dem elsässischen Bischheim hatte aus „Lust an der Provokation“ Seiten eines Korans herausgerissen, in Brand gesteckt und darauf uriniert.

Das Video dieser Aktion hatte er im Oktober des vergangenen Jahres ins Netz gestellt und damit Empörung bei Muslimen ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Anstiftung zu religiöser Diskriminierung eine Bewährungsstrafe gefordert. (dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false