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Tim-Prozess: Elf Jahre Haft für den Stiefvater

Im zweiten Prozess um den gewaltsamen Tod des zweijährigen Tim hat das Landgericht Itzehoe den Angeklagten zu elf Jahren Gefängnis verurteilt. Wegen Rechtsfehlern revidierte der Bundesgrichtshof seine Vorverurteilung.

Itzehoe - Der ehemalige Lebensgefährte von Tims Mutter hatte den Jungen im November 2005 in einer Wohnung in Elmshorn so geschüttelt, dass sein Kopf mehrfach gegen die Wand schlug. Das Kind starb an den Folgen einer schweren Hirnprellung. Der Bundesgerichtshof hatte das erste Urteil wegen Rechtsfehlern teilweise aufgehoben. In der Neuauflage des Verfahrens mussten die Richter am Itzehoer Landgericht nur noch über die Höhe der Strafe befinden. Mit elf Jahren blieb die Kammer zwei Jahre unter dem Strafmaß des ersten Urteils.

Die zweite Hauptverhandlung habe keine neuen Erkenntnisse gebracht, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. In beiden Verfahren kamen die Sachverständigen in ihren Gutachten übereinstimmend zu dem Schluss, dass der kleine Tim vermutlich nicht lange gelitten hatte. Nach den Verletzungen sei er wahrscheinlich schnell bewusstlos geworden, sagte der Vorsitzende Richter in der Urteilsbegründung.

Stiefvater bestreitet die Tat weiter

Der Ex-Freund der Mutter hatte den Zweijährigen im November 2005 für mehrere Tage in seiner Obhut, um nach eigener Aussage die mit der Erziehung überforderte Frau zu entlasten und dem Kind "Benehmen beizubringen". Er versuchte in dieser Zeit den Jungen mit "kasernenhofartigen Befehlen zu drillen", so das Gericht. Dabei schüttelte er den kleinen Jungen und schlug ihn mehrfach gegen eine Wand. Tim starb wenige Stunden später.

Die Leiche des Jungen packte der Mann in eine Sporttasche und versteckte sie einem Garten in der Nähe von Tims Zuhause. Der Angeklagte bestreitet die Tat. "Nach wie vor sagt er, er sei es nicht gewesen", sagte sein Verteidiger im Anschluss an die Verhandlung. Der Täter behauptete, er habe Tim am Morgen des 9. November tot auf dem Sofa in seiner Wohnung entdeckt. Am Abend zuvor sei der Junge beim Duschen gestürzt und habe sich dabei leicht am Kopf verletzt.

Diskussionen über das Urteil

Die Anklagebehörde ist mit dem neuen Urteil "nicht vollkommen zufrieden", sagte Oberstaatsanwalt Wolfgang Zepter. Er könne die wesentlichen Gründe für die Herabsetzung der Strafe nicht nachvollziehen. "Der selbe Sachverhalt und die selben Strafzumessungsgründe, aber zwei verschiedene Urteile", sagte er im Anschluss an die Verhandlung. Die Staatsanwaltschaft werde prüfen, ob sie gegen das neue Urteil in Revision gehen werde. (tso/dpa)

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