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Panorama: Unentschieden

Fußballtrainer Daum und Prominenten-Anwalt Prinz streiten um viel Geld – auf dem falschen Platz, meint ein Hamburger Gericht

Von Helmut Schümann

Richterin Svenia Purbs hat alles versucht. Sie hat die Anwälte der prominenten Streitenden am Freitag vor dem Hamburger Landgericht zu einem Vergleich drängen wollen - und ist damit gescheitert. Christoph Daum, der auf dem Weg zum nationalen Fußballtrainer über das Kokain Gestrauchelte, beharrt darauf, den für seine prominente Klientel bekannten Hamburger Anwalt Matthias Prinz vor zwei Jahren nicht um fachliche Hilfe gebeten zu haben. Prinz dagegen fordert von Daum 292 000 Mark Anwaltshonorar. Er habe für Daum damals einen entsprechend hoch dotierten Vertrag als Bundestrainer ausgehandelt und aufgesetzt.

In der Klageschrift hatte die Prinz-Partei dessen Forderung mit der Höhe des von Daum angestrebten Gehaltes begründet und in diesem Zusammenhang aus angeblichen internen Gesprächen zitiert. Daum soll davon gesprochen haben, zusätzlich zu seinem Trainergehalt bei Leverkusen Schwarzgeld bezogen zu haben. Daum bestreitet die Äußerungen und behauptet, Prinz habe keinen Auftrag, wohl aber eigene geschäftliche Interessen in der Sache gehabt. Schlechte Voraussetzungen also für einen Vergleich. „Wir haben wahrlich Wichtigeres zu tun derzeit in Deutschland“, sagte die Richterin, aber das half auch nichts. Schon zu Beginn der Verhandlung hatte sie erklärt, dass sie sich in Hamburg nicht zuständig fühle, schließlich habe der Beklagte seinen Wohnsitz in Köln.

Dabei hatte es zuvor originelle Vergleichsversuche gegeben: Prinz’ Berliner Anwalt Mathias Jung hatte geschickt eine Gesamtforderung von 250 000 Mark mit der Zahlung von jeweils 50 000 Mark an die Opfer der Flutkatastrophe verquickt. Ein „diskussionswürdiges Angebot“ nannte das der Anwalt Daums, Ralph Mayer, wenn zu den Spenden von je 50 000 Mark nicht noch die Zahlung an Prinz im Raume stünde – und für die gebe es nun einmal keine Grundlage. Möglicherweise war er befeuert von der Richterin, die in vorherigen Einlassungen sehr deutlich gemacht hatte, dass sie der Argumentation der Daum-Seite, Prinz habe als Geschäftsmann und Teilhaber einer Marketing-AG mit Daum verhandelt und nicht als mandatierter Anwalt, gute Chancen einräumte. Auch hatte sie vorauseilend eine etwaige Anzeige gegen Prinz wegen Mandantenverrats als möglich erscheinen lassen – Mayer war sichtlich zufrieden und gewährte lediglich eine Unterbrechung, um seinem Mandanten die Angebote telefonisch zu übermitteln.

Es war eine leicht schräge Szene, wie am Anfang des Flures zum Gerichtssaal Anwalt Jung stand und seinem Mandanten von Hartnäckigkeit und Uneinsichtigkeit der Gegenseite berichtete und zehn Meter weiter Anwalt Mayer einem auf Mallorca weilenden „Daum, der außer sich war“ (Mayer) vom Angebot zur Güte erzählte. Auf dem Flur reduzierte Jung noch einmal um 50 000 Mark, „200 000 Mark Gesamtbetrag für zwei Monate intensiver Arbeit, davon gehen von jeder Partei 50 000 Mark als Spende an die Flutopfer“. Aber auch das konnte Daum nicht rühren, 75 000 Mark bot er an, für eine Art Generalquittung, also den Verzicht auf jeglichen weiteren Anspruch. Die Anwälte Daums hatten schon vorher aus den Unterlagen errechnet, dass Prinz aus anwaltlicher Tätigkeit im gleichen Zeitraum laut Gebührenordnung nur etwa 70 000 Mark Honorare zustünden. Die Diskrepanz zwischen beiden Angeboten konnte nicht überbrückt werden, die Richterin beendete die Sitzung und will am 13. September verkünden, wie und vor allem wo es mit dem Prozess weitergehen soll.

Entschieden ist die Angelegenheit damit noch nicht. Zum einen wurde vor dieser Zivilkammer nicht über den Vorwurf des Mandantenverrats verhandelt. Zum anderen wird die Partei von Prinz gegen ein die Klage abweisendes Urteil juristisch vorgehen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit wird man sich in Köln, am Wohnsitz des beklagten Trainers, wiedersehen. Oder wo sonst? „Man könnte ja auch überlegen, ob man den Prozess nach Mallorca verlegt“, sagte Richterin Purbs zum Abschluss.

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