zum Hauptinhalt

Urteil: Lebenslänglich für Zwillingsmörder

Ein 38-jähriger Mann aus Aue ist wegen Mordes an seinen Kindern zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Vater hatte im April seine beiden sechsjährigen Zwillinge Nadine und Melanie erstochen, während sie schliefen.

Zwickau - Der 38 Jahre alte arbeitslose Maurer nahm am Montag vor dem Landgericht Zwickau (Sachsen) das Urteil ohne jede Regung auf. «Die Opfer, die schlafenden Kinder, waren arg- und wehrlos», sagte der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann. Der Angeklagte hatte zum Prozessauftakt im Oktober gestanden, seine Töchter im April 2005 im Schlaf erstochen zu haben. «Es lag Heimtücke vor, deshalb ist die Tat als Mord zu qualifizieren», hieß es in der Urteilsbegründung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Verteidiger Gunter Held kündigte an, er werde mit hoher Wahrscheinlichkeit Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Einige Ausführungen in der Begründung des Urteils teile er nicht: «Mein Mandant soll aber erst einmal eine Nacht darüber schlafen.»

In den knapp 40 Minuten der Urteilsbegründung verfolgte der Angeklagte die Worte des Richters mit gesenktem Kopf. Anzeichen von Reue oder Bedauern hatte er im Verlaufe des ganzen Prozesses nicht geäußert. Richter Hartmann charakterisierte den bullig wirkenden Mann als «einfach strukturiert» mit «geringer Leistungsorientierung» und geprägt von Interessenarmut - «viel Fernsehen und Fußball» - gepaart mit einer großen Ich-Bezogenheit.

Hartmann verglich die Tat und ihre Vorgeschichte mit einem «Blick in menschliche Abgründe». Eine lange Krise in der Ehe des Angeklagten mit ewigem Streit ums Geld, Konflikten wegen des Sohnes der Ehefrau aus erster Ehe und zuletzt Auseinandersetzungen über den Umgang mit den Zwillingen endete in der Katastrophe: «Der Angeklagte hat eine Tat begangen, die sein Leben lang an ihm haften wird.»

Keinen Glauben schenkten die Richter dem vom Angeklagten immer beteuerten Motiv. Danach wollte seine Frau ihm nach der Trennung die Kinder wegnehmen - deshalb habe er aus Angst um die Zukunft der Mädchen diese und sich umbringen wollen. Auch anders als der Verteidiger bewertete das Gericht das furchtbare Geschehen kurz vor Mitternacht des 28. April: «Es war keine spontane Tat. Eine Affekthandlung liegt nicht vor.» Es könne keine Rede davon sein, dass der Angeklagte «den Verstand verloren» habe.

Die von dem Mörder nach der Tat unternommenen Selbstmordversuche stufte das Gericht als «dilettantisch» ein. Es schloss sich der Einschätzung des medizinischen Gutachters an, wonach der Täter voll schuldfähig ist. Die Richter gestanden dem Vater jedoch zu, er habe sich in einer gewissen Verzweiflung und Ausweglosigkeit befunden. Niedrige Beweggründe konnten sie nicht erkennen. Deshalb verzichte das Gericht darauf - anders als von der Nebenklage gefordert - die besondere Schwere der Schuld festzustellen. So bleibt dem Mann die Chance, nach 15 Jahren Haft einen Antrag auf Freilassung zu stellen. (Von Peter Dietrich, dpa)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false