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Urteil: Lebenslange Haft für "Phantom von Kehl"

Der Frauenmörder Jacques Plumain - bekannt als "Phantom von Kehl" ist zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Der Ex-Soldat wurde für schuldig befunden, zwei Frauen ermordet und eine weitere schwer verletzt zu haben.

Colmar - Das Berufungsgericht im elsässischen Colmar kam nach fünfstündiger Beratung der Geschworenen am Dienstag zu diesem Urteil. Verbunden ist damit eine Sicherungsverwahrung von 20 Jahren, zwei Jahre weniger als der Staatsanwalt gefordert hatte. In erster Instanz war Plumain wegen dieser Verbrechen zu 30 Jahren Haft verurteilt worden.

Die Verteidiger Plumains äußerten sich nach dem Urteil zufrieden. Ihr Mandant, der bereits seit fünf Jahren im Gefängnis sitzt, kann in 15 Jahren eine Haftprüfung beantragen.

Für die Anwälte der Opferfamilien war die Verhängung der Höchststrafe das wichtigste Anliegen. «Die Gesellschaft muss vor diesem Menschen geschützt werden», sagte die Anwältin eines der Opfer Plumains. «Der einzige Fehler der Frauen war es, diesem Mann zufällig über den Weg gelaufen zu sein», sagte die Opferanwältin Gioia Zirone. Plumain «ist ein Jäger, der seiner Beute nachsetzt und zuschlägt».

In der Tat, auch die Gerichtspsychiater haben Plumain als «kalt und berechnend» eingestuft, als Mensch, der seinen mörderischen Impulsen folgt. «Plumain hat seine Opfer regelrecht hingerichtet und ist am Tag danach mit Freunden essen gegangen, als sei nichts gewesen», sagte der Opferanwalt Thomas Mutter.

1999 erstach Plumain eine 66-jährige deutsche Zeitungsausträgerin im baden-württembergischen Kehl, ein Jahr später überfiel er in einem Wald bei Straßburg eine 45-jährige deutsche Lehrerin und tötete sie ebenfalls mit einem Messer. Eine andere Frau aus Kehl überlebte 1999 einen Messerangriff des Täters.

Lebenslang bedeutet nicht, dass Plumain bis zu seinem Tod hinter Gefängnismauern ausharren muss. «Doch bevor er herauskommt, muss ein Gericht über seine Freilassung entscheiden», sagte Opferanwalt Thomas Mutter. Eine frühere Entlassung bei einer langjährigen Haftstrafe bedeutet hingegen, «dass er einfach ohne jede weitere gerichtliche Kontrolle aus dem Gefängnis herausspazieren kann».

Das Berufungsverfahren war auf weite Strecken eine Wiederauflage des Prozesses der ersten Instanz im vergangenen Jahr in Straßburg. Damals wie jetzt hat der Täter einen dritten Mord an einer 22- jährigen türkischen Altenpflegerin in Kehl heftig bestritten. Und kurz vor Schluss der elftägigen Verhandlungen fand Plumain nochmals Worte der Reue. «Ich bedaure das Leid, dass ich den Familien zugefügt habe», sagte er. (Von Petra Klingbeil, dpa)

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