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Panorama: Urteile zum Unglück des Transrapid

Osnabrück - Die beiden Fahrdienstleiter der Transrapid-Versuchsanlage im emsländischen Lathen sind am Donnerstag wegen des schweren Unglücks mit 23 Toten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der erste Fahrdienstleiter erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, sein mitangeklagter Kollege aus der Leitstelle von einem Jahr.

Osnabrück - Die beiden Fahrdienstleiter der Transrapid-Versuchsanlage im emsländischen Lathen sind am Donnerstag wegen des schweren Unglücks mit 23 Toten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Der erste Fahrdienstleiter erhielt eine Strafe von einem Jahr und sechs Monaten, sein mitangeklagter Kollege aus der Leitstelle von einem Jahr. Richter Dieter Temming sagte, die Angeklagten seien während des Prozesses „in vollem Umfang geständig“ gewesen und hätten ihr Bedauern ausgedrückt. Am 22. September 2006 war der Test-Transrapid, in dem sich eine Besuchergruppe befand, mit mehr als 170 Stundenkilometern in einen auf der Strecke abgestellten 40 Tonnen schweren Werkstattwagen gerast. Es handle sich bei den Angeklagten um verantwortungsbewusste Mitarbeiter, die sich „durch ein Augenblicksversagen“ schuldig gemacht hätten, befand das Gericht. Da sie darunter bis heute litten, seien sie durch die Katastrophe Täter und Opfer geworden. Die beiden Männer seien für den Unfall verantwortlich, weil sie die Fahrt für den Transrapid freigaben, obwohl sich noch ein Wartungsfahrzeug auf der Strecke befunden hatte. dapd

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