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Verkehr: Experten kritisieren "Idiotentest"

Autofahrer sollen sich nach Ansicht von Juristen und Automobilclubs künftig besser gegen den so genannten Idiotentest wehren können. Er sein "ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte."

Goslar - «Es darf nicht sein, dass man die Anordnung der Behörden zum Test nicht anfechten kann», sagte der Präsident des Verkehrsgerichtstages, Prof. Friedrich Dencker, in Goslar. Dort begann am Mittwoch der 44. Deutsche Verkehrsgerichtstag mit der nicht-öffentlichen Mitgliederversammlung.

Wer sich nicht untersuchen lässt, verliert laut Dencker derzeit automatisch den Führerschein. Hier funktioniere der Rechtsstaat nicht richtig. Ähnlich äußerte sich ein Sprecher des Deutschen Anwaltsvereins (DAV). Die Verwaltungsbehörden können die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) anordnen, wenn der Verdacht besteht, dass Autofahrer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind. Dies sei ein massiver Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, sagte Dencker.

Gegen die Anordnung zu einer MPU müssten sich die Betroffenen deshalb zur Wehr setzen können, forderte DAV-Sprecher Swen Walentowski. Ein Widerspruch gegen die Untersuchung ist bisher nicht möglich. Man könne zwar den «Idiotentest» verweigern, allerdings sei dann der Führerschein weg. Erst in einem späteren Gerichtsprozess könne ein Autofahrer die Rechtmäßigkeit dieser Maßnahme überprüfen lassen.

«Bis zu einer gerichtlichen Entscheidung darf er nicht fahren und ist praktisch rechtlos», kritisierte ein Sprecher des Auto Clubs Europa (ACE). Bis das Urteil fällt, sei die wirtschaftliche Existenz möglicherweise bereits vernichtet, falls ein Fahrer auf den Führerschein angewiesen ist.

Früher sei der «Idiotentest» für Fahrer vor allem nach Alkohol- oder Drogenmissbrauch angeordnet worden, sagte ein Sprecher des Automobilclubs ADAC. Inzwischen drohten die Eignungsuntersuchungen aber immer häufiger auch älteren Verkehrsteilnehmern. Die MPU kann bereits angeordnet werden, wenn zum Beispiel ein älterer Fahrer im Verkehr nur einmal auffällig geworden ist. Es dürfe aber nicht sein, dass Verwaltungsbeamte derartige Anordnungen treffen, ohne dass den Betroffenen dagegen Rechtsmittel zur Verfügung stünden, erklärte der ADAC-Sprecher.

Am Verkehrsgerichtstag nehmen bis zum Freitag knapp 1700 Experten aus dem gesamten Bundesgebiet teil. Sie diskutieren über aktuelle Fragen des Verkehrsrechts. (tso/dpa)

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